Datenschutz per Prompt? Die Grenzen von KI im Praxiseinsatz!

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Künstliche Intelligenz ist inzwischen überall im Unternehmensalltag angekommen, natürlich auch im Datenschutz. Ob IT-Richtlinien, Datenschutzhinweise, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, TOM-Dokumentationen oder Prozesse zum Umgang mit Datenschutzvorfällen: Mit nur wenigen Prompts bei ChatGPT, Claude & Co. lassen sich scheinbar professionelle Ergebnisse erzeugen. Schnell, günstig, fertig.

Die Praxis zeigt derzeit ein anderes Bild. Immer häufiger setzen Unternehmen KI-Tools ein, um datenschutzrechtliche Dokumente, Richtlinien und Prozesse zu erstellen oder um datenschutzrechtliche Fragen beantwortet zu bekommen.

Was auf den ersten Blick effizient scheint und oft einen professionellen, strukturierten und überzeugend formulierten Eindruck hinterlässt, hält einer rechtlichen und tatsächlichen Prüfung häufig nicht stand.

Bei genauerem Hinsehen zeigen sich regelmäßig erhebliche Schwächen, mit entsprechenden Risiken für die Unternehmen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die häufigsten KI-Fehler im Bereich Datenschutz.

Verlassen Sie sich nicht auf KI-generierte Inhalte im Datenschutz – unsere erfahrenen Datenschutzbeauftragten der GDPC unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.


Typische Probleme KI-generierter Datenschutzdokumente sind:

Texte sind zu allgemein formuliert

Viele KI-generierte Texte bleiben bewusst abstrakt und vage. Aussagen wie „Beschäftigte verpflichten sich, personenbezogene Daten datenschutzkonform zu bearbeiten“ wirken zwar korrekt, sind inhaltlich jedoch rechtlich kaum belastbar.

Es fehlen konkrete Angaben dazu:

  • welche Pflichten konkret bestehen,
  • welche Maßnahmen tatsächlich umzusetzen sind,
  • wer verantwortlich ist,
  • und wie Prozesse im Detail ausgestaltet werden müssen.

Solche typischen „KI-Formulierungen“ schaffen häufig mehr Unklarheit als Rechtssicherheit.

Texte sind rechtlich unvollständig oder (sachlich) falsch

KI kennt weder die tatsächlichen Datenflüsse noch die konkret eingesetzten Systeme eines Unternehmens. Deshalb finden sich regelmäßig Aussagen, die schlicht nicht zutreffen.

Typisches Problem:
In Datenschutzinformationen wird etwa angegeben, dass keine Daten an Dritte übermittelt werden – obwohl in der Praxis selbstverständlich Dienstleister wie Steuerberater, Cloud-Anbieter oder Softwarehersteller eingebunden sind.

Solche Aussagen sind nicht nur ungenau, sondern schlicht falsch.

Texte sind nicht an die Realität des Unternehmens angepasst

Datenschutz ist immer organisationsspezifisch. Er lebt von tatsächlichen Prozessen und gelebten Abläufen. KI hingegen arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten und Standardmustern. Das führt dazu, dass Dokumente Maßnahmen oder Prozesse beschreiben, die im Unternehmen gar nicht existieren.

Ein klassisches Beispiel:

In der Datenschutzrichtlinie eines KMU findet sich die Passage

„Die Videoüberwachung in unserem Unternehmen dient der Sicherheit der Beschäftigten.“

Das Problem: Das Unternehmen verfügte weder über eine Videoüberwachungsanlage noch hatte es jemals eine solche betrieben.

Solche Fehler mögen auf den ersten Blick harmlos erscheinen, zeigen aber deutlich die Grenzen KI-generierter Dokumente. Sie wirken plausibel, beschreiben jedoch häufig Prozesse oder Maßnahmen, die in der realen Unternehmensstruktur gar nicht existieren.

Lassen Sie Ihre Datenschutzdokumentation auf Realitätsbezug und Vollständigkeit prüfen.

Beeindruckende Formulierungen ohne konkreten Inhalt

Besonders problematisch sind KI-Texte, die fachlich und intelligent klingen, aber tatsächlich weder einen greifbaren Inhalt besitzen, noch einen praktischen Mehrwert liefern.

Begriffe wie:

„adaptive Risikoevaluierungsmechanismen zur rechtswirksamen Identifikation meldepflichtiger Datenschutzvorfälle“

wirken professionell und beeindruckend – beantworten aber nicht die entscheidende Frage:
Was soll der Beschäftigte im Ernstfall konkret tun?


Das eigentliche Problem bei „Datenschutzberatung“ durch KI

Der zentrale Irrtum besteht darin zu glauben, dass gut formulierte Texte automatisch auch gute Datenschutzdokumente darstellen, die rechtlich korrekt sind.

Datenschutzdokumentation muss jedoch immer die tatsächlichen Prozesse, Risiken, Systeme und Verantwortlichkeiten eines Unternehmens abbilden. Genau diese Informationen kennt ein LLM nicht.

Die Folge:

Es entsteht häufig das Gegenteil des gewünschten Effekts. Dokumente müssen nachträglich geprüft, korrigiert, ergänzt oder sogar vollständig neu erstellt werden. Der vermeintliche Zeit- und Kostenvorteil durch den „KI-Einsatz“ verpufft – zurück bleibt zusätzlicher Aufwand.

Datenschutz professionell absichern

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung und Prüfung Ihrer Datenschutzdokumentation.


Fazit

KI kann im Datenschutz ein hilfreiches Werkzeug sein. Vorausgesetzt man kennt die Limits und weiß mit diesen umzugehen.

Ein LLM eignet sich als Ideengeber, Strukturierungshilfe oder für erste allgemeine (Text-)Entwürfe. Es ersetzt jedoch keine fundierte datenschutzrechtliche Bewertung auf Basis der konkreten Unternehmensrealität und der damit verbundenen rechtlich oft komplexen Fragestellungen und Verzahnungen diverser Prozesse. ChatGPT & Co. kennt weder interne Abläufe noch die IT-Landschaft, die tatsächlichen Datenverarbeitungen oder die individuellen Datenschutzrisiken eines Unternehmens.

Und genau dort entscheidet sich, ob ein Dokument lediglich gut klingt – oder tatsächlich rechtssicher, praxistauglich und belastbar ist. Oder anders gesagt: Im Datenschutz gilt mehr denn je – „Klingt gut“ ist nicht dasselbe wie „ist richtig“.

Denn: Datenschutz ist für viele Unternehmen noch immer eine Art Blackbox. Wer die Anforderungen nicht kennt, kann gar nicht beurteilen, ob ein KI-generierter Text tatsächlich richtig ist.

Ein guter Datenschutzbeauftragter bleibt deshalb weit mehr als nur ein guter Prompt 😊

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Datenschutzdokumente Ihres Unternehmens KI-basiert erstellt wurden oder rechtssicher sind, unterstützen wir Sie gerne bei der fachlichen Bewertung und Optimierung.

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GDPC - Kevin Marschall und Stephan Blazy

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GDPC - externer Datenschutzbeauftragter

GDPC GbR
Dr. Kevin Marschall / Dr. Stephan Blazy
Ludwig-Erhard-Str. 12
34131 Kassel