Verlässliche Datenschutzlösungen von GDPC
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt GDPC Sie dabei, Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten, auch hinsichtlich DSGVO und BDSG, zu erfüllen. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite, um Datenschutzmaßnahmen zu implementieren, Haftungsrisiken zu minimieren und die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Datenschutz!

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen
Durch die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten können Sie mit Ihrem Unternehmen nicht nur Ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken. Mit einem externen DSB als Dienstleister profitieren Sie von folgenden Vorteilen im Bereich Informationssicherheit:
Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter – Ein Vergleich
Unternehmen stehen bei der Umsetzung der DSGVO vor der Entscheidung: Soll ein interner Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter benannt werden oder ist die Beauftragung eines externen Datenschutzexperten sinnvoller? Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Kriterium | Interner Datenschutzbeauftragter | Externer Datenschutzbeauftragter |
---|---|---|
Verfügbarkeit | Im Unternehmen dauerhaft verfügbar | Externe Betreuung mit Ad-hoc Bereitschaft |
Fachwissen / Erfahrung | Abhängig von Schulung und Weiterbildung | Spezialisierter Experte mit Erfahrung in verschiedenen Branchen |
Unabhängigkeit | Potenzielles Risiko von Interessenkonflikten | Rechtlich und organisatorisch unabhängig |
Kosten | Fixkosten (Gehalt, Fortbildung, ggf. Vertretung) | Planbare, meist günstigere Pauschale oder Stundensatz |
Kündigungsschutz | Erhöhter Kündigungsschutz gemäß § 6 Abs. 4 BDSG | Kein besonderer Kündigungsschutz – flexible Vertragsgestaltung |
Ressourcenbindung im Unternehmen | Bindung interner Kapazitäten und Verantwortlichkeiten | Keine interne Personalbindung notwendig |
Haftung | Unternehmen trägt Risiko für Fehler | Externer Anbieter trägt ggf. Mitverantwortung (vertraglich geregelt) |
Fazit: Ein interner Datenschutzbeauftragter kann sinnvoll sein, wenn in Ihrem Unternehmen ausreichend Fachkenntnisse vorhanden sind und die Rolle dauerhaft intern besetzt werden kann und soll. Für viele Unternehmen – insbesondere KMUs – bietet ein externer Datenschutzbeauftragter wie GDPC jedoch eine flexible, kosteneffiziente und rechtssichere Alternative mit umfassender Expertise.
Wann sind externe Datenschutzbeauftragte notwendig?
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen nicht über interne Ressourcen oder das notwendige Fachwissen verfügt, um diese Rolle zu besetzen. Das gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, bei denen keine interne Expertise für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorhanden ist. Zusätzlich kann ein externer Datenschutzbeauftragter Konflikte vermeiden, die durch Interessensüberschneidungen bei internen Beauftragten entstehen könnten.
Wer braucht einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn von mindestens 20 Beschäftigten regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden, sodass oft auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen wird. Auch unabhängig von der Mitarbeiteranzahl kann die Pflicht für einen externen DSB bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Verantwortlicher risikoreiche Datenverarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO unterliegen (z.B. Videoüberwachung oder GPS-Tracking im Fuhrpark) oder er personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet.
Wann wird ein externer Datenschutzbeauftragter benötigt?
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen nicht über interne Ressourcen oder das notwendige Fachwissen verfügt, um diese Rolle zu besetzen. Das kann auch der Fall sein, wenn die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten zu Interessenkonflikten führen könnte, etwa wenn die betreffende Person auch in einer Position ist, die die Datenverarbeitung überwacht oder diese verantwortet – dazu zählen beispielsweise Leitungspersonen wie Geschäftsführer, HR-Manager oder IT-Administratoren.
Kostenloses Angebot anfordernUnsere Angebotsmodelle: Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
Paket 1: Datenschutz – Essential
Kosten / Honorar: ab 185,00 € / Monat (netto)
Keine Grundgebühr: Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Grundgebühr.
Vorteile des Essential Angebots
Paket 2: Datenschutz – Professional
Kosten / Honorar: individuell, je nach Größe und Komplexität des Unternehmens
Keine Grundgebühr: Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Grundgebühr.
Vorteile des Professional Angebots
Externer Datenschutzbeauftragter: So läuft die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der GDPC ab
GDPC bietet Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen, um Datenschutzrisiken zu minimieren und Compliance zu gewährleisten.
Dabei gehen wir wie folgt vor:
Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Bedarfsumfang geklärt haben, übersenden wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Da uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen auf Wunsch auch gerne ein persönliches Kennenlerngespräch vor Ort an.
Der erste Schritt ist, dass wir Sie und Ihr Unternehmen bzw. die Datenverarbeitungen besser kennenlernen. Hierbei prüfen wir Ihr bestehendes Datenschutzniveau und legen durch unseren Auditbericht, inklusive einem risikoorientierten DSGVO-Maßnahmenplan, das Fundament für die laufende Unterstützung und Betreuung fest.
Ein essentieller Baustein des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen ist die Schulung der Mitarbeiter. Hierzu schulen wir Ihre Mitarbeiter per Videocall, sodass diese im Anschluss auch Fragen stellen können, was die Lernkurve und Wissensaufnahme enorm steigert. Auf Wunsch kommen wir dafür aber auch gerne persönlich bei Ihnen vorbei.
Wir begleiten und unterstützen Sie fortlaufend bei der Umsetzung Ihres Datenschutzes. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand: Von juristisch belastbaren Stellungnahmen, der Erstellung datenschutzrechtlicher Dokumente (z.B. Einwilligungserklärung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder Prozessbeschreibungen) bis hin zur Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde bei Prüfungen oder bei Datenschutzbeschwerden von Kunden und Betroffenen.
Damit wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter vorhandene Haftungs- und Bußgeldrisiken möglichst direkt im Vorfeld minimieren können, ist es wichtig, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird (Art. 38 Abs. 1 DSGVO). Das bedeutet, dass Sie uns idealerweise bereits in der Planungsphase datenschutzrelevanter Projekte über diese informieren, sodass wir Sie bei der rechtskonformen Durchführung Ihres Projekts unterstützen können.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise als externer Datenschutzbeauftragter, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen – rufen Sie uns noch heute an!
Offene Fragen?
Die FAQs zu unseren Angeboten helfen Ihnen weiter.
Wir beraten Sie gerne
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen eine persönliche Beratung?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Datenschutz zu erfahren.
Die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten

GDPC ist Ihr effizienter & zuverlässiger Partner als Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter, bzw. externer DSB unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes zu erfüllen. Verlassen Sie sich dabei auf unsere langjährige Erfahrung als zuverlässigen Partner für Datenschutzmanagement und profitieren Sie jederzeit von:
Unserer fachlichen Expertise
Individuellen Angeboten
Regelmäßigen Compliance-Checks
Einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
Unseren Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen
Wir bieten Ihnen eine langfristige Partnerschaft, um Datenschutzanforderungen zu erfüllen und Ihr Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu rüsten. Jetzt anfragen!
Das sagen unsere Kunden über uns als DSB

„Der Datenschutz kann in der Praxis sehr schnell komplex und schwer beherrschbar werden. In Dr. Kevin Marschall und Stephan Blazy haben wir einen jederzeit zuverlässige Partner gefunden, die auf sehr angenehme Weise ein unerschütterlich solides Fachwissen mit einer hervorragenden Rundum-Betreuung zusammenbringen.“
– J. Wagner (CEO, Kahl Büroeinrichtungen GmbH, Mannheim)

„Die Zusammenarbeit mit GDPC ist sehr wertvoll: kompetent, lösungsorientiert und menschlich. Es ist Gold wert mit Experten zusammenzuarbeiten, die nicht nur eine hervorragende rechtliche Expertise besitzen – sondern die auch die Mitarbeiter bei der Etablierung komplexer Prozesse mitnehmen können.“
– Dr. C. Kreileder (Konzerndatenschutzbeauftragter, Messe München)

„Seit der Beauftragung zeichnen sich die Mitarbeiter der GDPC durch hohe fachliche Kenntnisse, ständige Verfügbarkeit und sehr freundliche Betreuung aus. Wir freuen uns, GDPC für unser Unternehmen gewonnen zu haben und können sie jedem – auch internationalen – Unternehmen empfehlen.“
– B. Gligoric (Justiziarin, Documenta & Museum Fridericianum gGmbH Kassel)
Externer Datenschutzbeauftragter – Die wichtigsten Fragen im Überblick
Die Datenschutzbeauftragten der GDPC betreuen Unternehmen und Organisationen aus ganz Deutschland und angrenzenden EU-Ländern (z.B. Österreich, Polen und Frankreich) und sind regelmäßig in den einzelnen Regionen vor Ort. Der externe Datenschutzbeauftragte muss nicht ständig vor Ort sein, um seine Aufgaben zur erfüllen. Ein Großteil der Beratung erfolgt per Telefon, E-Mail oder Videocall – auch umfassendere Prüfungen erledigen wir in der Regel aus der Ferne, um Ihren Betriebsablauf so wenig wie möglich zu stören.
Gerne besprechen wir mit Ihnen vorab, ob ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie erforderlich oder sinnvoll ist und welchen konkreten Beratungsbedarf Ihr Unternehmen hat. Unsere Erstberatung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Rufen Sie uns an unter +49 (0) 561 830 99 166 oder schreiben Sie uns einfach!
Die DSGVO sieht vor, dass Verantwortliche die Kontaktdaten ihres externen Datenschutzbeauftragten veröffentlichen sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 37 Abs. 7 DSGVO. In der Regel erfolgt die Meldung direkt auf der Webseite der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.