Externer Datenschutzbeauftragter in Oldenburg von GDPC

Konforme DSGVO Prozesse für Ihr Unternehmen in Oldenburg – mit einem externen Datenschutzbeauftragten

Zahlreiche Unternehmen stehen laut Art. 37 bis Art. 39 DSGVO in der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder festzulegen, damit alle Vorschriften der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) eingehalten werden. 

Durch einen externen Datenschutzbeauftragten kann Ihr Unternehmen in Oldenburg alle datenschutzrechtlichen Richtlinien einhalten und gleichzeitig das Risiko der Haftung minimieren.

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GDPC - Kevin Marschall und Stephan Blazy

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Gemeinsame Arbeit zwischen GDPC und Ihrem Unternehmen in Oldenburg 

Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten für Sie arbeiten lassen, machen wir nicht nur eine Bestandsaufnahme aller Prozesse innerhalb des Unternehmens, die in Bezug zum Datenschutz stehen, sondern analysieren und optimieren diese auch. Mit diesem Verfahren werden alle Risikofaktoren in kürzester Zeit deutlich und können behoben werden.

Einen Überblick über die relevanten Prozesse verschaffen

Unsere Arbeit für Ihr Unternehmen in Oldenburg startet mit der Bestandsaufnahme. Dabei entwickeln wir eine Übersicht über alle relevanten Prozesse und Informationen, um erkennen zu können, wie die datenschutzrechtliche Lage in Ihrem Unternehmen aussieht. Insbesondere achten wir dabei darauf, wie Daten erfasst und verarbeitet werden und wie genau informationstechnische Prozesse ablaufen. 

Durch diese Vorgehensweise und die Arbeit mit speziellen Softwares erhalten wir einen Überblick über mögliche Schwachstellen und Risikofaktoren. Wir legen besonderen Wert darauf, alle erkannten Mängel stets mit Ihnen zu besprechen und so gemeinsam eine Lösung zu finden, wie diese Mängel behoben werden können.

Die betrachteten Prozesse auswerten und analysieren

Nachdem alle Risikofaktoren erkannt und mit Ihnen besprochen wurden, werden diese von uns je nach Relevanz und möglichen Auswirkungen in Klassen eingeteilt. Fokussiert werden dabei Daten, die personenbezogen sind und hohe Risiken (wie beispielsweise Betrug) mit sich bringen.

Wir schätzen außerdem ein, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Auswirkungen der Risikofaktoren eintreffen. Dies ist deshalb wichtig, da bei einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit auch ein höherer Handlungsbedarf besteht. Die höchste Priorität haben dabei solche Mängel, die besonders schwerwiegend sind und deren Auswirkungen gleichzeitig mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreffen. 

Wir ordnen also jedem Risikofaktor eine Priorität zu. Aus dieser Zuordnung entsteht schließlich ein Plan der notwendigen Maßnahmen, den wir mit Ihnen besprechen. Ihr Unternehmen in Oldenburg hat dadurch den Vorteil, alle Maßnahmen überblicken zu können, wodurch eine Einbindung in unseren Arbeitsprozess gewährleistet ist. 

Einschätzung der datenschutzrechtlichen Lage für Ihr Unternehmen in Oldenburg

Sobald Sie als Unternehmen Daten erhalten und / oder verarbeiten, fallen Sie in die Pflicht, die Richtlinien der DSGVO einzuhalten. Damit soll der Schutz aller erhobenen Daten und der Personen, von denen sie erhoben wurden, garantiert werden. Diese Pflicht bezieht sich auch nicht, wie häufig fälschlicherweise angenommen, nur auf große Unternehmen. Auch kleine Firmen, für die Datenverarbeitung in irgendeiner Weise zum Tagesgeschäft gehört, unterliegen dieser Pflicht.

Wichtig ist auch, dass die Datenschutzerklärung einer Website aktuell bleibt. Dies ist also für jeden Betrieb mit einer eigenen Internetseite relevant. Es muss darauf geachtet werden, die Datenschutzerklärung immer zu aktualisieren und damit alle Neuerungen der DSGVO zu berücksichtigen. Andernfalls drohen hohe Sanktionen. Da dies jedoch eine sehr komplexe Aufgabe ist, für die man sich durch die Datenschutz-Grundverordnung arbeiten muss, steht Ihnen auch in diesem Bereich Ihr externer Datenschutzbeauftragter zur Seite.

In all diesen Bereichen kann GDPC Sie und Ihr Unternehmen in Oldenburg unterstützen. Unsere Expertise, die auf jahrelanger Erfahrung basiert, schützt Sie zuverlässig vor möglichen Haftungsverpflichtungen.

Unsere Maßnahmen, um Prozesse weiterzuentwickeln

  • Wir schätzen mögliche Folgen ein: Insbesondere bei personenbezogenen Daten wird häufig die Folgeabschätzung eingesetzt, um Mängel und Faktoren, die ein Risiko darstellen, erkennen und berücksichtigen zu können. Diese Methode wird häufig bei sehr komplexen Verarbeitungsabläufen eingesetzt.
  • Wir haben Datenschutzverletzungen im Blick: Es kann schnell passieren, dass man als Unternehmen gegen die DSGVO und andere datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt – auch, ohne es zu wissen. Und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist es von besonderer Relevanz, diese Verstöße zu erkennen und zu beheben.
  • Wir bieten Schulungen an: Damit auch alle Mitarbeiter, die in die Prozesse der Datenerhebung und -verarbeitung eingebunden sind, im Blick haben, wie sie mögliche Datenschutzverletzungen vermeiden können, geben wir unser Wissen in Schulungen weiter. Als Unternehmen in Oldenburg können Sie durch diese Methode auch langfristig Geld einsparen, da Verstöße gegen die DSGVO eingeschränkt werden.

Was der externe Datenschutzbeauftragte für Sie in Oldenburg tut

Wie bereits deutlich wurde, hat ein externer Datenschutzbeauftragter die Aufgabe, datenschutzrechtliche Verordnungen im Blick zu haben und zu erkennen, wo potentielle Verstöße vorliegen. Diese Tätigkeit gliedert sich in folgende Arbeitsbereiche auf:

  • Gewährleisten, dass eine Rechtssicherheit vorliegt
  • Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse betrachten und analysieren
  • Unternehmen und deren Mitarbeiter im Bereich Datenschutz beraten
  • Risiken einschätzen und Maßnahmen empfehlen
  • Richtlinien erstellen und vermitteln
  • Das mögliche Haftungsrisiko eingrenzen
  • Wissen in Form von Schulungen an Mitarbeiter weitergeben

Wie diese Bereiche im Speziellen als Aufgaben ausgeführt werden, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Es ist wichtig, dass eine individuell zugeschnittene Lösung angeboten wird, die zum Unternehmen passt. Die höchste Priorität liegt jedoch stets darin, sicherzugehen, dass Vorgaben im Bereich Datenschutz eingehalten werden.

Ein externer Datenschutzbeauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:

Ein externer Datenschutz-
beauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:

Wir zeigen Ihnen, warum die GDPC GbR die optimale Wahl für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ist:

Haftungsreduzierung durch Kompetenz

Wir übernehmen Verantwortung durch proaktive Unterstützung zum Schutz Ihres Unternehmens.

Kostenkontrolle und flexible Laufzeiten

Die Vertragslaufzeit gestalten wir nach Ihren Wünschen (1 bis 5 Jahre).

Schnelle Reaktionszeit

Wir beraten Sie bei Fragen innerhalb von 24 Stunden.

Wie der Datenschutz regelkonform bleibt

Das Haftungsrisiko mit einem Compliance Officer minimieren

Die Aufgabe eines Compliance (Regelkonformität) Officers liegt darin, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass in einem bestimmten Bereich allen datenschutzrechtlichen Verordnungen Rechnung getragen wird. Dabei sind auch Selbstverpflichtungen, die intern in einem Unternehmen getroffen wurden, beinhaltet. 

Allgemein wird also darauf abgezielt, Risikofaktoren einzudämmen, die der Compliance schaden könnten. Mit einer mangelnden Compliance geht automatisch auch ein stärkeres Haftungsrisiko einher. Kommt ein gut überlegtes Compliance System zum Einsatz, kann sichergestellt werden, dass alle Vorgaben – sowohl intern als auch extern – erfüllt werden.

Kooperation von Compliance und Datenschutz

Die Compliance verfolgt, genauso wie der Datenschutz, das Ziel, jegliche Richtlinien zu beachten. Der Unterschied zwischen beiden Bereichen liegt dabei im jeweiligen Schwerpunkt. Bei der Compliance wird ein Schutz vor Schäden des Unternehmensimages und Haftungsverpflichtungen fokussiert, während beim Datenschutz auf Daten, die personenbezogen sind, das Hauptaugenmerk gelegt wird.

Eine Zusammenarbeit dieser beiden Bereiche ist wichtig, um in allen Bereichen gewährleisten zu können, dass regelkonform gearbeitet wird. Compliance und Datenschutz müssen sich also gegenseitig einbinden.

Wie Ihr Unternehmen in Oldenburg von einem externen Datenschutzbeauftragten profitiert

Wenn Sie sich für eine externe Lösung entscheiden, gibt es eine Reihe von Vorteilen, die sich Ihrem Unternehmen bieten: 

  • Ihr Unternehmen ist flexibel, da bedarfsgerecht geplant wird.
  • Sie können auf eine hohe Kompetenz vertrauen.
  • Ihre Mitarbeiter können weiterhin im Bereich ihrer Kernkompetenzen arbeiten.
  • Sie haben eine Vertrauensperson an Ihrer Seite, die unabhängig ist.
  • Sie sparen Kosten und profitieren von einer festen Struktur der Ausgaben.
  • Sie erhalten einen Service, der dienstleistungsorientiert ist.

Bei internen Lösungen kommt es schneller dazu, dass Risikofaktoren und Mängel nicht entdeckt werden, da beispielsweise nicht die notwendige Expertise gegeben ist. Mit einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten können Sie sich sicher sein, dass alle Mängel aufgedeckt werden.

Trotzdem ist es sinnvoll, beide Lösungsansätze zu kombinieren. Interne Personen sind bestens mit der Struktur aller Prozesse vertraut, die im Unternehmen ablaufen und können so eine sinnvolle Unterstützung für Externe bieten.

Muss Ihr Unternehmen in Oldenburg einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

In Art. 37 Abs. 1 DSGVO ist festgelegt, dass ein externer Datenschutzbeauftragter engagiert werden muss, wenn das Unternehmen eine oder mehrere dieser Merkmale erfüllt: 

  • Es werden Daten verarbeitet, die unter die Datenschutz-Folgeabschätzungen (Art. 35 DSGVO) fallen.
  • Im Unternehmen werden Marktforschungen durchgeführt.
  • Mindestens 20 Mitarbeiter eines Unternehmens, das seinen Sitz in Deutschland hat, verarbeiten personenbezogene Daten.
  • Es werden hauptsächlich Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) verarbeitet.
  • Es liegt eine Datenverarbeitung von strafrechtlich Verurteilten vor.
  • Der Fokus des Unternehmens liegt auf der Überwachung von Personen.

Bleiben Sie flexibel – Beauftragen Sie GDPC als Ihren externen Datenschutzbeauftragten

Um unseren Kunden maximale Flexibilität zu bieten, gibt es zwei verschiedene Pakete, zwischen denen Sie entscheiden können:

Datenschutz-Flex

Bei diesem Paket fällt keine Grundgebühr an, wodurch das Angebot auch insgesamt günstiger ist. Bei diesem Paket arbeiten wir nach Pay for Performance – somit zahlen Sie nur die Arbeit, die tatsächlich von uns durchgeführt wurde. Folgende Services für Ihr Unternehmen in Oldenburg sind im Datenschutz-Flex-Paket enthalten:

  • Sie bekommen einen externen Datenschutzbeauftragten inklusive Stellvertreter an die Seite gestellt.
  • Wir geben Ihnen in regelmäßigen Abständen Updates über alle Entwicklungen im datenschutzrechtlichen Bereich Ihres Unternehmens.
  • Wir führen jährlich ein Datenschutz-Audit durch.

Datenschutz-Premium

Neben den im Flex-Paket enthaltenen Leistungen umfasst unser Premium-Paket noch weitere Services. So werden alle Verarbeitungsprozesse Ihres Unternehmens von uns analysiert. Gleichzeitig bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung. Nicht zuletzt unterstützen wir Sie ausführlich darin, alle Vorgaben der datenschutzrechtlichen Richtlinien einzuhalten und bieten Ihren Mitarbeitern Schulungen an, damit Ihr Unternehmen von einer langfristigen Strategie profitieren kann.

Je nachdem, wie groß und komplex das Unternehmen ist, werden folgende Leistungen angeboten: 

  • Die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben werden proaktiv umgesetzt.
  • Das Bußgeldrisiko wird erheblich reduziert, indem alle datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zuverlässig geregelt werden. 
  • Sie können alle anfallenden Kosten stets überblicken und kontrollieren.

Unsere zwei Angebotsmodelle für Ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen

Externer Datenschutzbeauftragter
(Paket I – Datenschutz-Flex)

Inklusivleistungen:

Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, inkl. Stellvertreter

Ein kurzes Datenschutz-Audit pro Vertragsjahr

Regelmäßige Unterrichtung über aktuelle Rechtsentwicklungen im Datenschutz

[weitere Unterstützungsleistung auf Anfrage]

Preis / Honorar:
ab 185,00 € pro Monat (netto)

Vorteile des Flex Angebots:

Sehr geringe Kosten

Volle Kostenkontrolle

Grundabsicherung und reduziertes Bußgeldrisiko für geringe Monatspauschale

Keine Grundgebühr:
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Grundgebühr.

Externer Datenschutzbeauftragter (Paket II – Datenschutz-Premium)

Inklusivleistungen:

Alle Leistungen des Datenschutz-Flex-Pakets und zusätzlich:

Ausführliche Prüfung und Bewertung von Verarbeitungen, Dokumenten und Prozessen

proaktive Umsetzung / Unterstützung

Mitarbeiterschulung vor Ort / digital

Preis / Honorar:
individuell, je nach Größe und Komplexität des Unternehmens

Vorteile des Premium-Angebots:

Transparente Kosten und volle Kostenkontrolle (durch vereinbartes Kontingent)

Minimiertes Bußgeldrisiko durch ein etabliertes Datenschutz-Management

Umsetzung rechtlicher Anforderungen wird aktiv durch DSB initiiert bzw. begleitet

Weniger Aufwand und geringerer Ressourceneinsatz

Keine Grundgebühr: 
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Monatsgebühr

Warum sich ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Oldenburg lohnt

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten verursacht vergleichsweise geringe Kosten, die sich langfristig lohnen. Durch eine ausgearbeitete Strategie werden Vorgaben auch in der Zukunft eingehalten und das Risiko von Sanktionen somit erheblich eingedämmt. Gleichzeitig können die Mitarbeiter weiterhin in Ihren Bereichen tätig sein. So lohnt sich die Entscheidung für eine externe Lösung besonders auch für kleinere Firmen und Betriebe.

Außerdem gewährleistet der regelmäßige Rat eines geschulten Fachmannes, dass Mängel und riskante Faktoren nicht unentdeckt bleiben. Die umfassende Beratung zu datenschutzrechtlichen Themen schützt sie auch zukünftig.

Was GDPC Ihrem Unternehmen in Oldenburg bieten kann

Von GDPC als Ihrem externen Datenschutzbeauftragten können Sie in vielerlei Hinsicht profitieren. Wir zeichnen uns durch jahrelange Erfahrung und eine breit gefächerte Expertise aus – insbesondere im Bereich IT. So sind wir TÜV-zertifizierte Profis auf dem datenschutzrechtlichen Gebiet. Mit unserer fachlichen Kompetenz können Prozesse in Ihrem Unternehmen in Oldenburg problemlos optimiert werden. 

Außerdem ist uns ein schnelles Reagieren wichtig, sodass sie sich darauf verlassen können, bei Fragen und Problemen innerhalb von 24 bis 48 Stunden von uns zu hören. So hat die Betreuung unserer Kunden für uns höchste Priorität. Nicht zuletzt erwarten Sie bei uns einen individuell zugeschnittenen Lösungsansatz. 

Diese Leistungen bietet GDPC

  • Erstellen und Aktualisieren von Datenschutzerklärungen: Es ist wichtig, dass die Datenschutzerklärung einer Website immer die aktuellen Standards erfüllt, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Darum kümmern sich unsere Experten.
  • Erstellen von Stellungnahmen: Wir bieten umfassende Stellungnahmen zu Fragen im datenschutzrechtlichen Bereich.
  • Richtlinien festlegen: Ihr Unternehmen erhält Unterstützung, indem wir Leitfäden erstellen, an denen sich Mitarbeiter orientieren können.
  • Durchführen von Datenschutz-Audits: Wir überprüfen und analysieren die unternehmensinternen Prozesse, um Schwachstellen im Bereich Datenschutz aufdecken und beheben zu können.
  • Unterstützung bieten: Bei allen Fragen und Problemen im datenschutzrechtlichen Gebiet stehen wir Ihnen als treuer Ansprechpartner zur Seite.
  • Verarbeitung von Auftragsdaten beurteilen: Wir kontrollieren, ob Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung angepasst und optimiert werden können.
  • Erstellung von Gutachten: Sie erhalten Gutachten in verschiedenen Gebieten des Datenschutzes von uns. 
  • Beurteilung des Risikos: Wir geben eine umfassende Beratung und machen Vorschläge bezüglich dessen, wie Risikofaktoren behoben werden können. 

Wer ist dafür verantwortlich, die Richtlinien der DSGVO einzuhalten? 

Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung trägt das Unternehmen selbst. Wenn ein externer Datenschutzbeauftragter engagiert wird, liegt diese Verantwortung in seinem Zuständigkeitsbereich, da er Ihr Unternehmen berät und Empfehlungen zur Compliance ausspricht.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeiten wird zudem komplett von der externen Lösung übernommen. Lediglich bei groben Fahrlässigkeiten haften sowohl der externe als auch der interne Datenschutzbeauftragte.

Wie entstehen die Kosten einer externen Datenschutzlösung?

Wird der Datenschutz extern geregelt, hängen die Kosten natürlich davon ab, wie groß das Unternehmen ist und wie viele Mitarbeiter es beschäftigt, da bei einer höheren Mitarbeiteranzahl ein Mehraufwand entsteht. Trotzdem werden die Kosten noch von weiteren Faktoren beeinflusst:

  • Gibt es innerhalb des Unternehmens Formen der risikoreichen Datenverarbeitung? 
  • Wie viele Standorte gehören zum Unternehmen?
  • Werden Daten auch außerhalb Deutschlands transferiert?
  • Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat?
  • Welche Arten von Daten werden bei den internen Prozessen verarbeitet?

Warum GDPC als externer Datenschutzbeauftragter eine gute Wahl für Ihr Unternehmen in Oldenburg ist

GDPC bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen jahrelange Erfahrung sowie eine umfassende Expertise auf dem datenschutzrechtlichen Gebiet. Wir sind umfassend mit allen Vorschriften der DSGVO bekannt und entledigen Sie von Ihrem großen Haftungsrisiko.

Wir bei GDPC können individuell zugeschnittene Lösungen für unsere Kunden entwickeln. Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrem Unternehmen passt. Sie können sich dabei jederzeit auf eine Kontrolle der Kosten und eine allumfassende Kostentransparenz verlassen.

„Seit der im Jahr 2018 erteilten Beauftragung zur Übernahme der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten in unserem Unternehmen zeichnen sich die Datenschutzbeauftragten der GDPC durch hohe fachliche Kenntnisse, ständige Verfügbarkeit und sehr freundliche Betreuung aller unserer Mitarbeiter aus. Besonders zeichnet GDPC dabei aus, dass Herr Dr. Marschall und Herr Blazy neben den beauftragten Dienstleistungen immer die Besonderheiten unseres Unternehmens berücksichtigen. Durch ihre regelmäßigen Mandanteninformationen sind wir stets über aktuelle Datenschutzthemen informiert und bereits im Vorfeld einer Problemstellung aufs Beste vorbereitet. Wir freuen uns, GDPC für unser Unternehmen gewonnen zu haben und können sie jedem – auch internationalen – Unternehmen empfehlen.“

– Biljana Gligoric,
Justitiarin / Legal Advisor
documenta und Museum Fridericianum gGmbH Kassel

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