AGG-Reform 2026: Auswirkungen auf Datenschutz und Bewerbungsunterlagen

//

Die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) könnte nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch datenschutzrechtliche Konsequenzen für Unternehmen haben. Insbesondere im Bewerbungsprozess könnten sich Änderungen bei den Aufbewahrungs- und Löschfristen personenbezogener Daten ergeben. Arbeitgeber sollten die Entwicklung daher aufmerksam verfolgen und frühzeitig prüfen, welche Anpassungen im Datenschutz erforderlich werden könnten.


Was sieht die geplante AGG-Reform vor?

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen nach dem AGG von bislang zwei auf vier Monate verlängert werden. Betroffene hätten damit künftig deutlich mehr Zeit, Ansprüche wegen einer möglichen Benachteiligung geltend zu machen.

Für Arbeitgeber bedeutet dies insbesondere, dass Entscheidungen im Recruiting, bei Beförderungen oder Kündigungen über einen längeren Zeitraum nachvollziehbar dokumentiert werden sollten. Nur so können Unternehmen im Streitfall nachweisen, dass Personalentscheidungen diskriminierungsfrei getroffen wurden.

Wichtig ist jedoch: Die AGG-Reform ist derzeit noch kein geltendes Recht. Der Gesetzentwurf muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen und kann dabei inhaltlich geändert werden. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten gelten weiterhin die bisherigen gesetzlichen Vorgaben und Fristen.


Datenschutzrechtliche Auswirkungen für Arbeitgeber

Sollte die Reform in ihrer derzeit vorgesehenen Form verabschiedet werden, hätte dies auch unmittelbare Auswirkungen auf den Datenschutz.

Insbesondere die Aufbewahrung personenbezogener Daten im Bewerbungsprozess müsste neu bewertet werden. Bewerbungsunterlagen sowie Dokumentationen von Auswahlentscheidungen könnten länger benötigt werden, um mögliche AGG-Ansprüche abwehren oder durchsetzen zu können. Entsprechend wären auch die Aufbewahrungs- und Löschfristen anzupassen.

Nach derzeitigem Stand würde dies insbesondere bedeuten, dass die Löschfrist für Bewerbungsunterlagen voraussichtlich um zwei Monate auf insgesamt acht Monate verlängert werden müsste. Ebenso wären die entsprechenden Informationen in den Datenschutzinformationen für Bewerber anzupassen.

Bewerbungsprozesse datenschutzkonform gestalten: Wir unterstützen Sie dabei, Aufbewahrungsfristen, Löschkonzepte und Datenschutzinformationen in Ihren Recruiting-Prozessen rechtssicher aufzustellen.

Da es sich aktuell lediglich um einen Gesetzentwurf handelt, besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung jedoch aufmerksam beobachten und ihre Löschkonzepte sowie Datenschutzinformationen für Bewerber nach einem möglichen Inkrafttreten der Reform überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Fazit

Die geplante AGG-Reform zeigt, wie eng Arbeitsrecht und Datenschutz miteinander verbunden sind. Eine Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von AGG-Ansprüchen würde voraussichtlich auch längere Aufbewahrungsfristen für Bewerbungsunterlagen und Dokumentationen von Personalentscheidungen erforderlich machen.

Auch wenn die Reform derzeit noch nicht beschlossen ist, empfiehlt es sich, die weiteren Entwicklungen frühzeitig im Blick zu behalten und bestehende Datenschutzprozesse rechtzeitig auf einen möglichen Anpassungsbedarf zu überprüfen.

👉 Wir begleiten Sie bei der Umsetzung neuer datenschutzrechtlicher Anforderungen und informieren Sie frühzeitig über Handlungsbedarf.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen eine persönliche und vertrauensvolle Beratung?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

GDPC - Kevin Marschall und Stephan Blazy

Datenschutz ist einfacher mit den richtigen Weggefährten – kommen Sie gerne auf uns zu.

GDPC - externer Datenschutzbeauftragter

GDPC GbR
Dr. Kevin Marschall / Dr. Stephan Blazy
Ludwig-Erhard-Str. 12
34131 Kassel