Liebe Leser und Datenschutz-Interessierte,
in einer unserer letzten Mandanteninformation haben wir Sie bereits über den Automobilhersteller TESLA informiert, der die Fahrer/Halter seiner Fahrzeuge im Innenraum und auch die Passanten im öffentlichen Raum durch die verbauten Kameras in den Fahrzeugen permanent überwacht und die Aufnahmen gerne auch freiwillig – etwa zur Aufdeckung von Geschwindigkeitsüberschreitungen – an die Strafverfolgungsbehörden weitergibt.
1. Datenschutz und Tesla – Klage aufgrund von Datenschutzverstößen eingereicht
Heute wurde bekannt, dass der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) TESLA aufgrund der Datenschutzverstöße durch die sog. Wächter-Funktion verklagt. Der VZBV hat hierzu Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Hierbei geht es u.a. darum, dass TESLA die Fahrer/Halter seiner Autos nicht darüber aufklärt, dass eine datenschutzkonforme Verwendung der Wächterfunktion im öffentlichen Raum nicht möglich sein.
Denn mit dem Wächtermodus geht nicht nur eine dauerhafte Überwachung von Unbeteiligten (z.B. vorbeilaufende Passanten) einher, sondern die Aufnahmen werden – wie TESLA schreibt – in bestimmten Fällen zum „Schutz der Fahrzeuge“ gespeichert. Wann dies konkret der Fall ist, sagt TESLA nicht. Auf entsprechende Anfragen wurde bisher nicht reagiert.
Das Brisante an dem vorliegenden Fall ist, dass die Fahrer/Halter der Fahrzeuge – je nach Konstellation – im Rahmen der stattfindenden anlasslosen Aufzeichnungen mit einem datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren rechnen müssen und/oder zur Leistung von Schadensersatz verurteilt werden können, insbesondere im betrieblichen Kontext.
2. Datenschutz und Wächtermodus
TESLA schreibt hierzu auf seiner Webseite lediglich, dass Sie allein für die Einhaltung aller vor Ort geltenden Vorschriften im Hinblick auf die Verwendung von Kameras verantwortlich sind. Als Kunde fühlt man sich mit dieser Aussage bestimmt sehr wohl. Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel überhaupt zugelassen wurde, weist auf massive Lücken in den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin, die ebenfalls anzupassen sind, so der vzbv.
Wir werden den Ausgang des Gerichtsverfahrens für Sie weiter im Auge behalten und Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten. Sollte das Landgericht der Klage in diesem Umfang stattgeben, so könnte die unbeschwerte (Fahr-)Zeit von TESLA-Fahrern „vorbei“ sein. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden ebenfalls in dieser Angelegenheit formieren und Ermittlungen eingeleitet haben. Spannend bleibt der Ausgang des Verfahrens vor allem für das betriebliche „Fuhrparkmanagement“.
Ihre externen Datenschutzbeauftragten von der GDPC
Dr. Kevin Marschall und Stephan Blazy