Das Landesarbeitsgericht hat ein interessantes Urteil zur Stellung, zur erforderlichen Fachkunde und Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten gesprochen. Zu diesem Anlass hat sich unser Geschäftsführer Herr Dr. Marschall ausführlicher mit dem Urteil auseinandergesetzt und die wichtigsten Inhalte für Sie in einem Beitrag (als pdf) aufbereitet.
Bei Fragen oder Anregungen zum Beitrag können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.
Urteilsbesprechung LAG Meck-Pomm_Fachkunde Datenschutzbeauftragter 05-2020.pdf