Aktuelles Urteil zur Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

//

Im Fokus steht hier ein Beschluss des Amtsgerichts Wertheim (Beschl. v. 12.12.2019 – 1 C 66/19) wegen unzureichender Auskunft eines Unternehmens gegenüber einem Betroffenen gemäß Art. 15 DSGVO. 
Im nachfolgenden pdf-Dokument zum Download schildern wir Ihnen den Sachverhalt und geben Hinweise zur Verbesserung des eigenen Datenschutzmanagements. 
Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. 
Ihre Datenschutzexperten der GDPC

Reichweite Auskunftanspruch_Amtsgericht Wertheim_02-2020_GDPC GbR.pdf

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen eine persönliche und vertrauensvolle Beratung?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

GDPC - Kevin Marschall und Stephan Blazy

Datenschutz ist einfacher mit den richtigen Weggefährten – kommen Sie gerne auf uns zu.