Pflicht zur Kontrolle des Auftragsverarbeiters (Art. 28 DSGVO) wird unterschätzt
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Beitrag zum Thema „Kontrolle des Auftragsverarbeiters“ gemäß Art. 28 DSGVO. Mangelhafte Kontrolle stellt immer auch ein Bußgeldrisiko für Ihr Unternehmen dar. Näheres hierzu können Sie gerne dem beigefügten Dokument entnehmen. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne jederzeit zur Verfügung. Mit besten GrüßenIhr Team der GDPC Mandanteninformation_10-2019_Kontrolle der Auftragsverarbeiter_GDPC GbR.pdf