KI & Datenschutz – Rechtssicher in Deutschland

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Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt zunehmend den Geschäftsalltag: Vom Chatbot im Kundenservice über automatisierte Analysen im Marketing bis hin zu Prognosemodellen im Personalwesen. Gleichzeitig wirft der technologische Fortschritt jedoch auch ernsthafte Fragen zum KI Datenschutz auf: Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten beim Einsatz von KI geschützt und verantwortungsvoll genutzt werden, um dem Misstrauen der Kunden und Verbraucher entgegenzuwirken. Doch was genau bedeutet das für Sie als Entscheidungsträger – und wie können Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher und datenschutzkonform aufstellen?

KI Datenschutz Probleme

Ein zentrales Problem besteht in der Datenbeschaffung und den verfügbaren Trainingsdaten: Sind die Daten, mit denen die KI trainiert wird, rechtmäßig erhoben worden? Wie wird mit personenbezogenen Daten in diesen oft riesigen Datensätzen umgegangen? Besteht die Gefahr von Diskriminierung durch verzerrte Daten (Bias)? Ein weiteres gravierendes Problem ist die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit vieler KI-Systeme. Wenn Entscheidungen, insbesondere solche mit erheblichen Risiken für Einzelpersonen, nicht nachvollziehbar sind („Blackbox“), stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen.

Die DSGVO-Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung sind insbesondere bei selbstlernenden KI-Systemen, die kontinuierlich neue Korrelationen entdecken und für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden könnten, oft schwer einzuhalten. Besonders kritisch sind automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling, die tief in die Rechte von Individuen eingreifen können und strengen rechtlichen Grenzen unterliegen (vgl. Art. 22 DSGVO). Nicht zu vergessen ist die Datensicherheit: Die für KI-Anwendungen genutzten umfangreichen Datenbestände müssen adäquat vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden.

Daher stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, die vielschichtigen KI Datenschutz Probleme zu erkennen und proaktiv anzugehen. Die Komplexität der Materie macht deutlich, wie wertvoll eine fachkundige Beratung ist. Experten wie wir unterstützen Ihre Organisation dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und pragmatische Lösungen für den datenschutzkonformen KI-Einsatz zu entwickeln.

KI & Datenschutz – KI in Unternehmen

Ob im Kundenservice, bei der Analyse von Geschäftsdaten oder im Personalwesen – KI gehört in Unternehmen immer mehr zum Geschäftsalltag – sie wird besonders oft zur Automatisierung von Prozessen genutzt. Gleichzeitig birgt der Einsatz zahlreiche Datenschutzrisiken, von der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten bis hin zu potenziellen Verstößen gegen Transparenzvorgaben.

Konkrete Datenschutzmaßnahmen:

Privacy by Design & Privacy by Default: 

Besonders bei sensiblen Anwendungen wie KI ist eine Risikoanalyse (Art. 35 DSGVO) zwingend erforderlich. Sie identifiziert potenzielle Datenschutzprobleme und zeigt Lösungen auf.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): 

Die beiden Grundsätze (Art. 25 DSGVO) verlangen, dass der Datenschutz von Anfang an in die Entwicklung und Konfiguration von KI-Systemen integriert wird und standardmäßig datenschutzfreundliche Einstellungen (z.B. Reduzierung der Speicherdauer, Datenselektion o.Ä.) gewählt werden, um Risiken proaktiv zu minimieren.

Pseudonymisierung & Anonymisierung: 

Um personenbezogene Daten zu schützen, können sie vor der Verarbeitung durch KI anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Das reduziert das Risiko eines Datenmissbrauchs erheblich.

Unverzichtbar für KI Datenschutz: Schulung und Kompetenzaufbau im Unternehmen

Ohne ein fundiertes Verständnis für die Funktionsweise von KI und die spezifischen datenschutzrechtlichen Implikationen bleiben selbst die besten Richtlinien und Tools wirkungslos. Daher ist die Investition in gezielte KI Schulung und den Aufbau von KI Kompetenz im gesamten Unternehmen ein kritischer Erfolgsfaktor für den verantwortungsvollen Umgang mit KI Datenschutz.

Warum ist spezifische KI Kompetenz so wichtig?

Ein mangelndes Verständnis kann schnell zu kostspieligen Fehlern führen – von Datenschutzverstößen mit Bußgeldern über Reputationsschäden bis hin zu fehlgeleiteten KI-Projekten. Geschulte Mitarbeiter hingegen sind in der Lage:

  • Potenzielle KI Datenschutz Probleme frühzeitig zu erkennen und zu adressieren.
  • Die Anforderungen der DSGVO und der KI-Verordnung im Kontext von KI-Anwendungen korrekt zu interpretieren und umzusetzen.
  • Bei der Auswahl und Implementierung von KI-Lösungen die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ aktiv zu berücksichtigen.
  • Effektiv bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFAs) für KI-Systeme mitzuwirken.
  • Eine Kultur des verantwortungsvollen Datenumgangs im Unternehmen zu fördern und so das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken.

Zu den Inhalten von KI Schulungen zählen:

  • Grundlagen der KI (Was ist KI, maschinelles Lernen, neuronale Netze, LLMs?)
  • Überblick über die DSGVO und die EU KI-Verordnung
  • Risiken wie Bias, mangelnde Transparenz & Zweckentfremdung
  • Durchführung und Dokumentation von DSFAs für KI
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) für KI
  • Ethische Überlegungen und der verantwortungsvolle Umgang mit KI

Datenschutzkonforme Nutzung von KI-Systemen

KI Datenschutz

Der verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz erfordert mehr als technisches Know-how – er verlangt ein klares Verständnis datenschutzrechtlicher Anforderungen. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, stehen vor der Aufgabe, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen mit der Innovationskraft moderner Technologien in Einklang zu bringen.

KI & Datenschutz: Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bringt erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme erfordert eine sorgfältige Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO), die seit Februar 2025 schrittweise in Kraft tritt.

Anwendung der DSGVO auf KI-Systeme

Die DSGVO bleibt das zentrale Regelwerk für den Datenschutz in der EU und gilt uneingeschränkt auch für KI-Anwendungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme rechtmäßig, transparent und zweckgebunden erfolgt. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die automatisierte Entscheidungsfindung, bei der betroffene Personen das Recht haben, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO).

Beispiel: Ein Onlinehändler nutzt KI zur Bonitätsprüfung. Um DSGVO-konform zu bleiben, erfolgt keine vollautomatisierte Entscheidung: Ein Mitarbeiter prüft das Ergebnis vor dem Versand auf Rechnung eigenständig. Kunden werden transparent über die Datenverarbeitung informiert.

Neue Anforderungen durch die EU-KI-Verordnung

Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) ergänzt die DSGVO und führt spezifische Anforderungen für den Einsatz von KI-Systemen ein. Sie klassifiziert KI-Anwendungen nach ihrem Risiko in verschiedene Kategorien:

  • Inakzeptables Risiko: KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken, wie etwa Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder die Vorhersage von Straftaten, sind gemäß der EU-KI-Verordnung ausdrücklich verboten. Diese verstoßen gegen EU-Grundrechte-/Werte.
  • Hohes Risiko: KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie kritischer Infrastruktur, Bildung oder Gesundheitswesen unterliegen strengen Anforderungen, darunter Risikobewertungen, Transparenzpflichten und menschliche Aufsicht.
  • Begrenztes Risiko: KI-Anwendungen mit geringem Risiko, wie Systeme, mit denen Menschen direkt interagieren können (z.B. Chatbots), müssen bestimmte Transparenzpflichten erfüllen, z. B. die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
  • Minimales Risiko: KI-Systeme mit minimalem Risiko, wie KI-gestützte Spamfilter, unterliegen keinen spezifischen Anforderungen, sollten jedoch dennoch die Grundsätze der DSGVO beachten.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Sowohl die DSGVO als auch die KI-VO verlangen von Unternehmen die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem:

  • Datenminimierung: Verarbeitung nur der für den jeweiligen Zweck notwendigen Daten. Dies ist vor dem Hintergrund der Funktionsweise von KI-Systemen allerdings eine Herausforderung, da KI-Systeme i.d.R. eine Vielzahl von Daten für Trainingszwecke benötigen.
  • Pseudonymisierung & Verschlüsselung: Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff.
  • Zugriffskontrollen: Beschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten auf autorisierte Personen.
  • Protokollierung: Erfassung von Verarbeitungsvorgängen zur Nachvollziehbarkeit und Kontrolle.

Um sich einen Überblick über die datenschutzrechtliche Gestaltung von KI-Anwendungen und eine umfassende Checkliste zum Thema KI Datenschutz zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen, den offiziellen KI-Fragenkatalog des BfDI herunterzuladen

Zukunftstrends im Bereich KI & Datenschutz

Einige der wichtigsten Trends umfassen:

  • Verstärkter Einsatz von Privacy-Enhancing Technologies (PETs): Technologien, die den Datenschutz direkt in die Datenverarbeitung integrieren, gewinnen an Bedeutung. Dazu zählen: Federated Learning, Homomorphe Verschlüsselung, Differential Privacy, Synthetische Daten sowie Zero-Knowledge Proofs.
  • Fortschritte bei Erklärbarer KI (Explainable AI – XAI) und Algorithmischer Transparenz: Angesichts der „Blackbox“-Problematik und regulatorischer Anforderungen steigt der Bedarf an Methoden und Werkzeugen, die KI-Entscheidungen nachvollziehbar machen. Das ist nicht nur für die Compliance wichtig, sondern auch für den Aufbau von Nutzervertrauen und die Fehleranalyse.
  • KI zur Stärkung des Datenschutzes (AI for Privacy): Paradoxerweise kann KI selbst dazu beitragen, den Datenschutz zu verbessern. KI-Systeme können beispielsweise eingesetzt werden, um Datenschutzverletzungen schneller zu erkennen (Anomalieerkennung), große Datensätze an personenbezogenen Daten zu verarbeiten und zu klassifizieren oder die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien zu automatisieren (z. B. bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen).
  • Weiterentwicklung & Konkretisierung der Regulierung: Die EU KI-Verordnung ist ein Meilenstein, aber die regulatorische Landschaft wird sich weiterentwickeln. Zu erwarten sind branchenspezifische Konkretisierungen, nationale Ausführungsgesetze, Urteile zum KI-Einsatz und neue Leitlinien der Datenschutzbehörden. Auch internationale Harmonisierungsbestrebungen und die Entwicklung von Zertifizierungen und Verhaltenskodizes für KI werden zunehmen.
  • Fokus auf Ethische KI & Governance-Rahmenwerke: Über die reine Rechtskonformität hinaus rücken ethische Aspekte wie Fairness, Nichtdiskriminierung, Verantwortlichkeit und Nachhaltigkeit in den Vordergrund. Unternehmen werden zunehmend KI-Governance-Strukturen implementieren müssen, die ethische Richtlinien verfolgen.
  • Management von Datenflüssen & Datensouveränität: Globale KI-Modelle und internationale Datenübermittlungen stellen weiterhin eine Herausforderung dar. Konzepte der Datensouveränität und Lösungen für den sicheren und rechtskonformen grenzüberschreitenden Datentransfer werden an Bedeutung gewinnen.
  • Sicherheit & Robustheit von KI-Modellen: Der Schutz der KI-Modelle selbst vor Manipulation (z. B. Adversarial Attacks, Data Poisoning) oder Diebstahl (Model Stealing) wird immer wichtiger, da solche Angriffe auch zu Datenschutzverletzungen führen können, wenn dadurch personenbezogene Daten kompromittiert oder missbräuchliche Entscheidungen getroffen werden.

Diese Trends zeigen, dass der KI Datenschutz ein kontinuierlicher Prozess der Anpassung und des Lernens ist. Proaktives Handeln und die Bereitschaft, neue Technologien und Methoden zu evaluieren, sind unerlässlich. Angesichts dieser Komplexität und Dynamik wird die fundierte Beratung durch spezialisierte Experten wie GDPC immer wertvoller, um Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, KI verantwortungsvoll zu nutzen und die Risiken zu minimieren.

KI & Datenschutz – Mit uns sind sie sicher aufgestellt

Unternehmen, die KI einsetzen, stehen vor der Aufgabe, nicht nur technisch leistungsfähige, sondern auch ethisch und rechtlich vertretbare Systeme zu betreiben. Ein effektiver KI Datenschutz beginnt mit den richtigen Partnern: Wir von GDPC sind Ihre verlässlichen Experten, wenn es darum geht, KI in Ihrem Unternehmen datenschutzkonform einzuführen. Dank unseres umfassenden Know-hows bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Herausforderungen und Anforderungen Ihrer Branche zugeschnitten sind.

  • Beratung zur DSGVO-Compliance:Wir analysieren Ihre bestehende Datenverarbeitung und zeigen Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf.
  • Unterstützung bei der Implementierung:Von der Planung bis zur Einführung Ihrer KI-Anwendungen begleiten wir Sie mit praxisorientierten Maßnahmen.
  • Risikobewertungen & DSFA:Unsere Experten führen Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und empfehlen konkrete Schutzmaßnahmen.
  • Schulungen & Sensibilisierung:Wir helfen Ihnen, Ihre Mitarbeitenden für den Umgang mit datenschutzrelevanten Themen fit zu machen. KI Schulungen und KI Kompetenz der Beschäftigten sind zur Reduzierung von Risiken essentiell (vgl. Art. 4 KI-Verordnung).

Nutzen Sie die Expertise von GDPC, um Ihre KI-Systeme rechtskonform und zukunftssicher zu gestalten. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich umfassend von uns beraten!

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GDPC - Kevin Marschall und Stephan Blazy

Datenschutz ist einfacher mit den richtigen Weggefährten – kommen Sie gerne auf uns zu.

GDPC - externer Datenschutzbeauftragter

GDPC GbR
Dr. Kevin Marschall / Stephan Blazy
Ludwig-Erhard-Str. 12
34131 Kassel