Impressumspflicht nach § 5 DDG: So vermeiden Sie Abmahnungen & Bußgelder

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Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben auf Websites oder Social-Media-Profilen können zu Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 50.000 € führen (§ 33 Digitale-Dienste-Gesetz, DDG). Wir zeigen Ihnen, welche Pflichtangaben laut § 5 DDG ins Impressum gehören – und worauf Sie unbedingt achten sollten.


1. Wer ist laut § 5 DDG impressumspflichtig?

Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftlich betriebenen Onlineangebote, darunter:

  • Unternehmenswebseiten
  • Vereinswebseiten oder Seiten von öffentlichen Institutionen
  • Onlineshops
  • Social-Media-Profile (z. B. LinkedIn, Facebook, Instagram)
  • Blogs mit kommerziellem Zweck

2. Pflichtangaben im Impressum laut § 5 DDG

Folgende Angaben müssen laut Digitale-Dienste-Gesetz enthalten sein:

Vollständiger Name und Anschrift

des Unternehmens oder der verantwortlichen Person

Kontaktmöglichkeiten

Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Handelsregistereintrag

mit Registernummer und Registergericht (sofern vorhanden)

Zuständige Aufsichtsbehörde

(wenn erforderlich)

Berufsrechtliche Angaben

z. B. bei freien Berufen wie Anwälten oder Steuerberatern

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

(USt-ID) oder Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), falls vorhanden

Weitere branchenspezifische Angaben

gemäß § 5 DDG

3. USt-ID: Häufig vergessen, aber gesetzlich vorgeschrieben

Die Angabe der USt-ID ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG Pflicht, sobald eine solche Nummer vergeben wurde.

Auch wenn sie selten genutzt wird:

  • Die fehlende Angabe kann zu einer Abmahnung führen.
  • Außerdem erleichtert sie Lieferanten und Geschäftspartnern die Rechnungsstellung, da keine separate Anfrage (z. B. per E-Mail) notwendig ist.

4. Bußgelder & Abmahnrisiko bei Verstößen gegen § 5 DDG

Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen:

  • Bußgelder bis zu 50.000 € (§ 33 DDG)
  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen

5. Impressum prüfen: Checkliste & Generatoren

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihr Impressum rechtssicher zu gestalten:

  • Alle Pflichtangaben gemäß § 5 DDG enthalten?
  • USt-ID angegeben (falls vorhanden)?
  • Impressum auf allen genutzten Plattformen (z. B. Social Media) verlinkt?
  • Angaben aktuell und vollständig?

6. Fazit: Impressumspflicht einfach umsetzen – Risiken vermeiden

Ein rechtssicheres Impressum ist Pflicht für jedes Unternehmen mit Onlineauftritt. Mit einem vollständigen, aktuellen Impressum vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Risiken – und signalisieren gleichzeitig Professionalität und Seriosität.


Fragen zur Impressumspflicht oder zum DDG?

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell zur rechtssicheren Umsetzung auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen.

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