Mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern ermöglichen es Mitarbeitern, anonym Hinweise auf mögliches Fehlverhalten oder Missstände innerhalb Ihres Unternehmens zu geben. Wir von GDPC bieten Ihnen die vollständige Implementierung einer internen Meldestelle nach §12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) an. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir helfen Ihnen dabei, ein sicheres System einzurichten!
Unser Angebotsmodell für Ihre Anforderungen an ein Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen eine Reihe von Inklusivleistungen, die Ihr Unternehmen dabei unterstützen, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter zu stärken.
Dabei bieten wir Ihnen Folgendes:
Das bieten wir Ihnen mit unserem Hinweisgebersystem
Ein Hinweisgebersystem ist für jedes Unternehmen ab 50 Beschäftigten von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Risiken zu minimieren. Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an, damit Sie diesen Herausforderungen gerecht werden können:
Wir stellen Ihnen eine E-Mail-Adresse, ein Kontaktformular und eine Telefonnummer zur Verfügung, die Sie in Ihrem Unternehmen sowohl intern als auch extern verwenden können. Hierbei setzen wir die Anforderungen für die Meldestelle inklusive der geforderten Fristen um. Die Meldungen können auf Wunsch auf Deutsch und Englisch erfolgen – weitere Sprachen sind auf Anfrage möglich.
Wir setzen die gesetzlichen Anforderungen der Dokumentation von eingehenden Meldungen um – einschließlich der rechtskonformen Archivierung von Dokumenten und Informationen für mindestens 2 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens. Darüber hinaus erstellen wir jährliche Statusberichte über eingegangene Meldungen.
Wenn im Hinweisgebersystem Meldungen eingegangen sind, prüfen wir diese eingehend und leiten diese dann an Sie weiter. Dabei anonymisieren wir die Hinweise und geben dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Rückmeldungsfrist von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss unterstützen wir Sie ebenfalls vollumfänglich bei der weiteren Bearbeitung der Meldung sowie bei der Ergreifung und Konzeption von Folgemaßnahmen zur Behebung der gemeldeten Missstände (Full-Service).
Wenn im Hinweisgebersystem Meldungen eingegangen sind, prüfen wir diese eingehend und leiten diese dann an Sie weiter. Dabei anonymisieren wir die Hinweise und geben dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Rückmeldungsfrist von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss unterstützen wir Sie ebenfalls vollumfänglich bei der weiteren Bearbeitung der Meldung sowie bei der Ergreifung und Konzeption von Folgemaßnahmen zur Behebung der gemeldeten Missstände (Full-Service).
Von Unternehmen über Regierungsbehörden bis hin zu Non-Profit-Organisationen: Immer mehr Institutionen setzen auf diese innovativen Systeme, um potenzielle Missstände aufzudecken, Risiken zu minimieren und eine Kultur der Integrität zu fördern.
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Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Damit sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Implementierung von Hinweisgebersystemen bzw. zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Sprechen Sie uns einfach an und wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot!
Aufdeckung von Missständen:
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Hinweisgebersysteme ermöglichen es Personen, anonym und vertraulich Missstände, illegales Verhalten oder ethische Verstöße innerhalb Ihres Unternehmens zu melden. Dadurch können Probleme wie Korruption, Betrug, Diskriminierung oder Sicherheitsrisiken frühzeitig erkannt und angegangen werden.
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Durch die Einrichtung eines Hinweisgebersystems signalisieren Sie Ihr Engagement für Transparenz und Integrität. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter, Kunden und der Öffentlichkeit in Ihr Unternehmen zu stärken.
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Hinweisgeber Meldesysteme dienen als wichtiger Bestandteil des Risikomanagements. Sie ermöglichen es Ihnen, potenzielle Risiken und Schwachstellen in Ihren Betriebsabläufen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben, bevor sie zu größeren Problemen eskalieren.
GDPC ist Ihr externer Datenschutzbeauftragter: Als führender Anbieter von Hinweisgebersystemen setzen wir uns dafür ein, Unternehmen dabei zu unterstützen, eine offene Arbeitsumgebung zu schaffen. Dabei setzen wir Datenschutzbestimmungen umfassend und effektiv um:
Wir sind qualifizierte Juristen mit langjähriger Datenschutzerfahrung. Daher sind wir Experten auf unserem Gebiet und bieten Ihnen hochwertige Hinweisgebersysteme, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Daher stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um individuelle Anliegen zu besprechen, Lösungen zu erarbeiten und eine transparente Kommunikation zu gewährleisten.
Von qualifizierten Juristen bis hin zu versierten Technikern – wir bringen ein breites Spektrum an Fachwissen mit. Damit bieten wir Ihnen nicht nur eine hervorragende Rundumbetreuung, sondern können auch schnell auf Probleme aller Art reagieren.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um gemeinsam passgenaue Lösungen zu entwickeln. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Anliegen zu verstehen und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten!
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