Häufige Fragen zu unseren externen Datenschutzbeauftragten (FAQ)
- Bezahlen wir eine Grundgebühr / Basispauschale, wenn wir Sie als externen Datenschutzbeauftragten benennen?
- Wie erfolgt Abrechnung mit den sog. Tagessätzen (auch bei Mehraufwand)?
- Kann ich auch eine kürzere Vertragslaufzeit wählen und Ihr Angebot erstmal testen?
- Ich würde gerne den Angebotspreis nach meinen Bedürfnissen verändern (z.B. Stundenanzahl herabsenken und damit Kosten reduzieren) – welche Möglichkeiten gibt es?
- Kann ich mein Betreuungskontingent (h) auch für verschiedene Tätigkeiten verwenden und umschichten?
- In einem anderen Angebot eines Konkurrenten habe ich gesehen, dass dieser bei rechtlichen Fragen externe Anwälte beauftragt, wie machen Sie das?
- Wenn wir Sie als Datenschutzbeauftragter bestellen, wie sind die nächsten Schritte?
- Was passiert, wenn der für uns zuständige Datenschutzbeauftragte im Urlaub oder verhindert ist?
- Was beinhaltet der Punkt “Eruierung und Überprüfung von Prozesse und Systeme (1 Datenschutz-Audit pro Vertragsjahr)“?
- Was beinhaltet der Punkt „Regelmäßige Unterrichtung über aktuelle Rechtsentwicklungen im Datenschutzrecht“?
- Wenn Sie für uns die Haftung übernehmen, wie sind Sie wirtschaftlich abgesichert/versichert?
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Wir helfen Ihnen gern.
Datenschutz ist Vertrauenssache. Daher bieten wir Ihnen in jedem Fall ein persönliches und für Sie kostenloses Erstgespräch zum gemeinsamen Kennenlernen an; entweder bei Ihnen oder bei uns im Unternehmen.