Externer Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf von GDPC

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GDPC - Kevin Marschall und Stephan Blazy

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Ihr Unternehmen in Düsseldorf in Kooperation mit GDPC

Wenn Sie sich für GDPC als externen Datenschutzbeauftragten entscheiden, gibt es insgesamt drei Schritte, die durchgeführt werden. Dazu gehört die Bestandsaufnahme der unternehmensinternen Prozesse, deren Analyse sowie die Optimierung. Auf diese Weise werden Schwachstellen identifiziert und aufgehoben.

Aufnahme der Gesamtsituation

Beginnend mit der Bestandsaufnahme werden alle grundlegenden Prozesse und Informationen zum herrschenden Datenschutz in Ihrem Unternehmen erfasst. Vor allem Strukturen und Daten sowie informationstechnische Prozesse des Unternehmens stehen hier im Fokus der Aufmerksamkeit.

Dadurch entsteht ein erster Überblick über den aktuellen Stand bezüglich der datenschutzrechtlichen Richtlinien und deren Einhaltung. Schwachstellen werden mittels der Prüfung aufgespürt und durch innovative Softwares erkannt. Die dabei auffallenden potentiellen Risiken werden mit Ihnen abgesprochen.

Unternehmensrelevante Prozesse analysieren

Es ist von besonderer Bedeutung, den erkannten Schwachstellen in einem nächsten Schritt eine Schwere zuzuteilen und sie danach zu klassifizieren. Vor allem personenbezogene Daten und deren kritische Potentiale, wie etwa Diskriminierung, Rufschädigung oder Identitätsbetrug, sollen analysiert und herausgestellt werden.

Auch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens ist, neben der Schwere des Risikopotentials, zu berücksichtigen. Schwere Schäden oder eine hohe Eintrittsgefahr ziehen einen schnellen Handlungsbedarf nach sich, der durch die Kombination beider Faktoren noch notwendiger wird. Hier muss sofort gehandelt werden.

Die Erfassungsdaten verschaffen einen guten Überblick. Die Prioritätenliste, die sich nachfolgend aus der Analyse ergibt, führt letztlich zu einem Maßnahmenplan. Dieser hilft sowohl Ihnen als auch Ihrem Unternehmen in Düsseldorf, da Sie Optimierungen im Blick haben. So können auch wir von GDPC besser planen.

Bestandsaufnahme des Unternehmens bezüglich der DSGVO

Strenge Datenschutzvorschriften beziehen sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Unternehmen unter allen Umständen beachten und einhalten müssen. Sensible Daten in allen Bearbeitungsstadien unterliegen den Vorschriften, von der Erhebung bis zur Speicherung und Nutzung. Von dieser Pflicht sind auch kleine Unternehmen nicht ausgeschlossen.

Auch die Datenschutzerklärung auf der Firmen-Website muss durch einen externen Datenschutzbeauftragten an die geltenden Rechte angepasst werden. Sie ist oftmals sehr komplex und muss flexibel verändert werden, um an Neuerungen angepasst zu sein. Damit Mitbewerber und Behörden keine Angriffsfläche erhalten, sollte die Datenschutzerklärung immer aktuell gehalten werden, andernfalls kann das zu teuren Sanktionen führen.

Die Dokumentation, Kategorisierung und Archivierung der Verarbeitungstätigkeiten wird ebenfalls von der DSGVO in Art. 30 vorgeschrieben. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sich zwingend an die Auflagen halten.

Damit in diesen Angelegenheiten keine Fehler unterlaufen, unterstützt Sie die GDPC mit ihrem langjährigen Know-How im Bereich DSGVO. Das minimiert die datenschutzrechtlichen Haftungsrisiken für Sie und Ihr Unternehmen in Düsseldorf.

Verbesserung und Optimierung der Prozesse

  • Schulungen: Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Bereich Datenschutz ist ausschlaggebend für den unternehmensinternen Umgang. Um dem Risiko der Verletzungen von Datenschutzrechten vorzubeugen, sind regelmäßige Schulungen und Seminare eine etablierte Methode, die langfristig auch das Budget schont.
  • Folgeabschätzungen: Eine weitere Analyse der Verarbeitung von personenschutzrechtlichen Daten ist die datenschutzrechtliche Folgeabschätzung. Durch sie ist es möglich, bereits vorab potentielle Risiken einzuschätzen. Komplexe und kritische Verarbeitungsprozesse sind besonders geeignet, um sie auf potentielle Risiken zu untersuchen.
  • Verletzungen des Datenschutzes: Oftmals geschehen Datenschutzverletzungen unabsichtlich und sie können in vielen verschiedenen Formen auftreten. Allerdings schützt dies nicht vor den drohenden Konsequenzen. Damit keine Bußgelder fällig werden oder der Ruf des Unternehmens leidet, ist es notwendig potentielle Datenpannen frühzeitig aufzudecken, zu bewerten und zu beseitigen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:

Ein externer Datenschutz-
beauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:

Wir zeigen Ihnen, warum die GDPC GbR die optimale Wahl für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ist:

Haftungsreduzierung durch Kompetenz

Wir übernehmen Verantwortung durch proaktive Unterstützung zum Schutz Ihres Unternehmens.

Kostenkontrolle und flexible Laufzeiten

Die Vertragslaufzeit gestalten wir nach Ihren Wünschen (1 bis 5 Jahre).

Schnelle Reaktionszeit

Wir beraten Sie bei Fragen innerhalb von 24 Stunden.

Diese Aufgaben fallen dem externen Datenschutzbeauftragten zu – GDPC in Düsseldorf

Die Überwachung der Einhaltung der europäischen (und deutschen) Datenschutzgesetze ist die Hauptaufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten, wie die EU-DSGVO angibt.

Noch genauer sind die Kernkompetenzen und Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten folgenden Bereichen zuzuordnen:

  • Minimierung des Haftungsrisikos
  • Anfertigung von Richtlinien
  • Schaffung einer stabilen und steten Rechtssicherheit
  • Beratung zu datenschutzrechtlichen Themen
  • Handlungsempfehlungen und Risikoanalysen
  • Schulungen von Mitarbeitern
  • Überwachung von unternehmensinternen Prozessen des Datenschutzes

Die konkreten Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten sind unter anderem von der Größe, der Art und der Branche der Institution abhängig, wobei die Ein- und Aufrechterhaltung der Datenschutz Richtlinien immer als oberstes Ziel gesehen wird.

Datenschutz und Compliance

Compliance Officer

Compliance Officers, die für ihren Bereich Verantwortung tragen, sind dazu verpflichtet, sich an die geltenden Regeln und Normen zu halten. Dazu gehört es auch, unternehmensinterne Selbstverpflichtungen zu beachten und einzubeziehen.

Daraus folgt, dass das allgemeine Ziel ist, Handlungen vorzubeugen, die entgegen der Compliance ausgerichtet sind. Diese würden nicht dem Leitbild des Unternehmens entsprechen und das Haftungsrisiko erhöhen. Ein gut integriertes Compliance System sorgt dafür, dass unternehmensintern und -extern alle geltenden Normen und Richtlinien eingehalten werden.

Die Beziehung von Compliance und Datenschutz

Die Einhaltung und Erfüllung der richtungsgebenden Normen und Regeln ist das oberste Ziel sowohl von Compliance als auch von Datenschutz. Hier unterscheidet sich lediglich die Perspektive, die grundlegenden Parallelen sind gegeben. Beim Compliance liegt der Hauptaspekt bei der Vermeidung von Imageschäden Ihres Unternehmens in Düsseldorf und bei der Vermeidung von erhöhten Haftungsrisiken. Im Gegensatz dazu befasst sich der Datenschutz mit Menschen und ihren personenbezogenen Daten.

Damit Compliance und Datenschutz voneinander profitieren können, müssen die Bereiche unternehmensintern zusammenarbeiten. Das bedeutet folgerichtig, dass der Datenschutz die Compliance integrieren und die Compliance auch den Datenschutz berücksichtigen muss. Nur so können alle Themen „compliant“ und entsprechend der geltenden Normen umgesetzt werden.

Vorzüge eines externen Datenschutzbeauftragen für Ihr Unternehmen in Düsseldorf

Interne Lösungen sind bei vielen Unternehmen beliebt, wenn es um die Besetzung von Datenschutzbeauftragten geht. Hier sei aber angemerkt, dass eine externe Lösung viele Vorteile mit sich bringt:

  • Dienstleistungsorientierter Service
  • Feste Kostenstruktur (Keine zusätzlichen Kosten für Freistellung, Schulung etc.)
  • Preisersparnis
  • Unabhängige Vertrauensperson, die als externe Kontrollinstanz auftritt
  • Mitarbeiter bleiben bei Kernkompetenzen
  • Hohe Fachkompetenz und Expertise
  • Hohe Flexibilität für Unternehmen durch bedarfsgerechte Planung

Freigestellte Mitarbeiter übersehen aufgrund der fehlenden Expertise, durch Kollegialität und andere Faktoren häufig Fehler, die einer unabhängigen Kontrollinstanz ins Auge fallen. So deckt die Analyse garantiert die Schwachstellen im System auf, damit sie fachlich korrekt beseitigt werden können.

Ein großer Vorteil der internen Lösung ist selbstverständlich, dass die unternehmensinternen Prozesse bestens bekannt sind. Daher ist es sinnvoll, einen internen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Fragen und Erklärungen an die Seite des externen Datenschutzbeauftragten zu stellen.

Welche Unternehmen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragen verpflichtet?

Wenn folgende Fälle vorliegen, sind Unternehmen, Verantwortliche und Auftragsverarbeiter nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO dazu verpflichtet, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen:

  • Der Zweck der Institution, Einrichtung oder des Unternehmens ist die Überwachung von Personen.
  • Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten nach Art. 9 DSGVO ist das Kerngeschäft des Unternehmens oder die Institution verarbeitet personenbezogene Daten von strafrechtlich Verurteilten (z.B. Ärzte, Krankenhäuser oder gemeinnützige Vereine im Gesundheitsbereich).
  • Das in Deutschland ansässige Unternehmen beschäftigt mindestens 20 Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Kontakt stehen.
  • Gemäß §38 Abs. 1 Satz 2 BDSG ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten notwendig, sobald Daten verarbeitet werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzen nach Art. 35 DSGVO zuzuordnen sind. Dasselbe gilt auch für Meinungs- und Marktforschungen sowie (anonymisierte) Übermittlungen.

Mit Ihrem externen Datenschutzbeauftragen GDPC bleiben Sie flexibel

Wir haben zwei Pakete im Repertoire, aus denen Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen auswählen können:

Datenschutz-Flex

Das Flex-Paket von GDPC bietet Ihnen ein sehr günstiges Angebot ohne Grundgebühr. Ganz nach dem Pay for Performance Prinzip zahlen Sie nur die tatsächlich geleistete Arbeit und bekommen die Grundabsicherung zusätzlich zum reduzierten Bußgeldrisiko. Alles in allem kostet das Paket nur eine geringe monatliche Pauschale und bietet folgende Leistungen:

  • Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten inkl. Stellvertreter
  • Jährliches Datenschutz-Audit
  • Regelmäßige Informationen und Updates über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz und deren Bedeutung für das Unternehmen

Datenschutz-Premium

Das Premium-Paket enthält alle genannten Leistungen des Flex-Pakets und noch einiges mehr. Wir überprüfen und bewerten die Verarbeitungen und Prozesse und beraten Sie in allen Fragen zu diesen Themen. Ebenfalls gehört die Unterstützung bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und deren Umsetzung zum Paket dazu. Durch Mitarbeiterschulungen erhalten auch Ihre Angestellten das nötige Know-How, um im Arbeitsalltag mit allen Herausforderungen des Datenschutzes umgehen zu können.

Abhängig von der Größe und Komplexität des Unternehmens bieten wir Ihnen:

  • Transparente Kosten (nach vereinbartem Kontingent) und volle Kostenkontrolle
  • Reduziertes Bußgeldrisiko durch etabliertes Datenschutz-Management des externen Datenschutzbeauftragten
  • Proaktive Umsetzung der rechtlichen Anforderungen des Unternehmens

Unsere zwei Angebotsmodelle für Ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen

Externer Datenschutzbeauftragter
(Paket I – Datenschutz-Flex)

Inklusivleistungen:

Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, inkl. Stellvertreter

Ein kurzes Datenschutz-Audit pro Vertragsjahr

Regelmäßige Unterrichtung über aktuelle Rechtsentwicklungen im Datenschutz

[weitere Unterstützungsleistung auf Anfrage]

Preis / Honorar:
ab 185,00 € pro Monat (netto)

Vorteile des Flex Angebots:

Sehr geringe Kosten

Volle Kostenkontrolle

Grundabsicherung und reduziertes Bußgeldrisiko für geringe Monatspauschale

Keine Grundgebühr:
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Grundgebühr.

Externer Datenschutzbeauftragter (Paket II – Datenschutz-Premium)

Inklusivleistungen:

Alle Leistungen des Datenschutz-Flex-Pakets und zusätzlich:

Ausführliche Prüfung und Bewertung von Verarbeitungen, Dokumenten und Prozessen

proaktive Umsetzung / Unterstützung

Mitarbeiterschulung vor Ort / digital

Preis / Honorar:
individuell, je nach Größe und Komplexität des Unternehmens

Vorteile des Premium-Angebots:

Transparente Kosten und volle Kostenkontrolle (durch vereinbartes Kontingent)

Minimiertes Bußgeldrisiko durch ein etabliertes Datenschutz-Management

Umsetzung rechtlicher Anforderungen wird aktiv durch DSB initiiert bzw. begleitet

Weniger Aufwand und geringerer Ressourceneinsatz

Keine Grundgebühr: 
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Monatsgebühr

Wieso einen externen Datenschutzbeauftragten ins Unternehmen holen?

Bereits kleine und mittelständige Unternehmen können von einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren. Die vergleichsweise geringen Kosten bieten Ihnen viele Vorzüge beim Datenschutz, die sich durch die Einhaltung der Richtlinien langfristig positiv auswirken. Nebenbei bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter beim Kerngeschäft und können sich vollständig auf Ihren eigenen Fokus konzentrieren.

Generell empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen die Bewertung eines Fachmannes einzuholen, damit Risiken und Schwachstellen frühzeitig entdeckt werden. Auf diese Weise erhalten Sie auch eine Beratung, um zukünftige Fehler vermeiden zu können.

Ihre Vorteile mit GDPC – Externer Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf

Insbesondere im Bereich IT profitieren wir von unserer langjährigen Expertise und unserem umfassenden Know-How, wenn es um Datenschutz und Datensicherheit geht. All dies setzen wir ein, um Ihnen und Ihrem Unternehmen in Düsseldorf einen Mehrwert zu garantieren. Die TÜV-zertifizierten Datenschutzexperten führen die Datenschutz-Audits mit fachlichem Können durch, zusätzlich ist unser Service und Ihr Unternehmen durch den Versicherungsschutz abgedeckt.

Vor allem die kurzen Reaktionszeiten von 24 bis 48 Stunden sind überzeugend und garantieren eine optimale Kundenbetreuung im Zusammenspiel mit der fachkundigen Beratung und der flexiblen Kostenkontrolle. Wir suchen immer die individuelle Lösung, die sich am besten an Sie und Ihr Unternehmen anpasst.

Transparente Arbeit ist ein essenzieller Teil der GDPC, daher schwören wir auf praxisorientierte Lösungsansätze mit leicht umsetzbaren Konzepten für Ihr Unternehmen in Düsseldorf.

Das GDPC Leistungsspektrum

  • Datenschutz-Audit: Mit der Ist-Analyse verschaffen wir allen Beteiligten einen guten Überblick über die unternehmensinternen Prozesse und ihre Relevanz für den Datenschutz. Dabei werden bereits erste Schwachpunkte identifiziert und können beseitigt werden.
  • Erstellung von Richtlinien: Durch die Erstellung von Leitfäden und Templates unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der Normen und Regeln. Auf diese Weise haben Sie und Ihre Mitarbeiter stets eine Möglichkeit, Fragen nachzuschlagen und sich bei Unsicherheiten zu informieren.
  • Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung muss den Ansprüchen der DSGVO genügen und auf der Unternehmenswebsite erscheinen. Die GDPC kümmert sich darum, dass hier alles seinen rechten Gang geht.
  • Stellungnahme: Insbesondere zur Umsetzung der DSGVO erarbeiten wir Stellungnahmen zu datenschutzrechtlichen Fragen.
  • Auftragsdatenverarbeitung: Verträge werden von uns analysiert, begutachtet und überarbeitet, vor allem wenn es dabei um Auftragsdatenverarbeitung geht. Auf diese Weise können unkomplizierte Anpassungen anhand der Empfehlungen durchgeführt werden.
  • Unterstützung: Bei Ihren Projekten sind wir in unterstützender Funktion bei der Umsetzung und Verwaltung an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten einfach an.
  • Risikobeurteilung: Bei der Risikobeurteilung geben wir Ihnen klare Handlungs- und Lösungsvorschläge an die Hand, die auf unseren Analysen basieren. Damit werden datenverarbeitende Prozesse weiter optimiert und die Konformität bleibt erhalten.
  • Gutachten: Wir erstellen verschiedene Gutachten zu datenschutzrechtlichen Themen.

Wer ist für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich?

Das Unternehmen selbst ist dafür verantwortlich, dass die DSGVO Richtlinien eingehalten werden. Die externen Datenschutzbeauftragten wiederum sind dafür zuständig, Sie und Ihr Unternehmen mit Hinblick auf den Datenschutz zu beraten, zu unterrichten und Empfehlungen mitzuteilen.

Grobe Fahrlässigkeiten sind für interne sowie externe Datenschutzbeauftragte Haftungsgründe, bei leichten Fahrlässigkeiten haften nur externe Datenschutzbeauftragte. Hier findet sich ein weiterer Vorteil im Vergleich zur internen Lösung.

Durch welche Faktoren werden die Kosten beeinflusst?

Große Unternehmen oder solche, die viel Kontakt zu personenbezogenen Daten haben, haben einen größeren Aufwand und höhere Kosten als kleine Unternehmen. Dabei spielen, neben der Mitarbeiterzahl, auch die folgenden Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Auf welcher Datenart basieren die unternehmensinternen Prozesse?
  • Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden?
  • Müssen Daten auch außerhalb von Deutschland transferiert werden?
  • Wie viele Standorte hat das Unternehmen?
  • Gibt es eine risikoreiche Verarbeitung, wie bspw. durch Video- oder GPS-Überwachungstechnik o.Ä.?

Warum GDPC als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Düsseldorf?

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Datenschutz und Datensicherheit zeigt uns, an welcher Stellschraube wir drehen müssen. Wir kennen uns aus, wenn es um die DSGVO und ihre teilweise komplexen Vorschriften geht. Unsere TÜV-Zertifizierung und die breit gefächerte Expertise unterstützen uns dabei, branchenübergreifend auch Ihrem Unternehmen zu helfen und gemeinsam die Richtlinien der DSGVO zu bewahren.

Mit der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten verabschieden Sie sich vom großen Haftungsrisiko und können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft fokussieren. Sie erhalten ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot, wenn Sie uns noch heute kontaktieren und sich für GDPC entscheiden. Dabei gewährleisten wir die volle Kostenkontrolle, flexible Angebote und das alles ohne versteckte Kosten.

„Seit der im Jahr 2018 erteilten Beauftragung zur Übernahme der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten in unserem Unternehmen zeichnen sich die Datenschutzbeauftragten der GDPC durch hohe fachliche Kenntnisse, ständige Verfügbarkeit und sehr freundliche Betreuung aller unserer Mitarbeiter aus. Besonders zeichnet GDPC dabei aus, dass Herr Dr. Marschall und Herr Blazy neben den beauftragten Dienstleistungen immer die Besonderheiten unseres Unternehmens berücksichtigen. Durch ihre regelmäßigen Mandanteninformationen sind wir stets über aktuelle Datenschutzthemen informiert und bereits im Vorfeld einer Problemstellung aufs Beste vorbereitet. Wir freuen uns, GDPC für unser Unternehmen gewonnen zu haben und können sie jedem – auch internationalen – Unternehmen empfehlen.“

– Biljana Gligoric,
Justitiarin / Legal Advisor
documenta und Museum Fridericianum gGmbH Kassel

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GDPC - externer Datenschutzbeauftragter

GDPC GbR
Dr. Kevin Marschall / Stephan Blazy
Ludwig-Erhard-Str. 12
34131 Kassel