Bei allen wichtigen DSGVO Prozessen für Ihr Unternehmen in Berlin steht ihnen der externe Datenschutzbeauftragte zur Seite
Womöglich gehört Ihr Unternehmen auch zu denen, die laut Art. 37 bis Art. 39 DSGVO dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu engagieren, um alle Voraussetzungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (Paragraph 38) zu erfüllen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen dabei, das Risiko der Haftung für Ihr Unternehmen in Berlin zu reduzieren und die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
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GDPC arbeitet für Ihr Unternehmen in Berlin
Bei einer Zusammenarbeit zwischen uns als externen Datenschutzbeauftragten und Ihrem Unternehmen prüfen wir für Sie in einem ersten Schritt alle Prozesse innerhalb Ihres Betriebs. Anschließend werden diese Prozesse analysiert und optimiert. So können mögliche Mängel schnell erkannt und effektiv behoben werden.
Die Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme registrieren wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter alle relevanten Informationen zum bestehenden Datenschutz Ihres Betriebs. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Strukturen, Werte und Verfahren der Informationstechnik innerhalb Ihres Unternehmens gelegt.
So erhalten wir eine Übersicht darüber, inwiefern alle relevanten Vorgaben der DSGVO und des BDSG eingehalten werden. Mögliche Mängel erkennen wir durch unsere Analysen mithilfe von modernen Programmen. Über alle Risikofaktoren, die dabei sichtbar werden, beraten wir uns mit Ihnen.
Die Analyse aller relevanten Prozesse
Nach der Bestandausnahme werden alle Mängel und Risikofaktoren, die kenntlich geworden sind, von uns kategorisiert und nach Relevanz eingestuft. Einen besonderen Fokus legen wir auf diejenigen Daten, die in Bezug zu Person stehen, da diese starke Risiken (beispielsweise für Betrug und Diffamierung) darstellen
Zudem beachten wir nicht nur die Relevanz von Risikofaktoren, sondern auch, wie wahrscheinlich diese eintreffen. Je höher die Relevanz oder die Gefahr des Eintritts ist, desto schneller muss interveniert werden. Insbesondere dann, wenn sowohl die Relevanz als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sind, besteht akuter Handlungsbedarf.
Durch alle Daten, die von uns erfasst wurden, haben wir eine Übersicht erhalten, aus der mithilfe der Analyse aller relevanten Prozesse die notwendigen Maßnahmen abgeleitet werden. Alle geplanten Maßnahmen werden in einem Plan zusammengefasst und Ihnen dargelegt, sodass Ihr Unternehmen in Berlin davon profitieren kann, dass Sie einen Überblick über alle Verbesserungen haben.
Den Bestand Ihres Unternehmens in Berlin in Bezug auf die DSGVO aufnehmen
Die Datenschutz-Grundverordnung macht strenge Vorgaben darüber, welche datenschutzrechtliche Voraussetzungen ein Unternehmen erfüllen muss. Unter diese Vorgaben fällt das Erheben, Speichern und Nutzen von Daten. Diese Voraussetzungen gelten nicht nur für große Unternehmen, sondern auch kleine.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat auch die Aufgabe, die Datenschutzerklärung auf der Website eines Unternehmens an die Vorgaben der DSGVO anzupassen. Die Datenschutzerklärung muss regelmäßig angepasst werden, damit auch alle neu getroffenen Vorgaben befolgt werden können. Die Aktualität dieser Erklärung ist besonders wichtig, damit sie keine Fläche für Angriffe bietet, die Maßregelungen zur Folge haben könnten.
Die Datenschutz-Grundverordnung macht zudem in Art. 30 Vorgaben über das Dokumentieren, Kategorisieren und Archivieren von Daten, die von allen Unternehmen, die solche Daten erheben, erfüllt werden müssen.
Um zu gewährleisten, dass diese Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden, unterstützt Ihr externer Datenschutzbeauftragter von GDPC sie mit einer jahrelangen Expertise im Bereich der Datenschutz-Grundverordnung. Somit werden die Risiken für eine Haftung in Bezug auf das Datenschutzrecht für Ihr Unternehmen in Berlin minimiert.
Prozesse weiterentwickeln und optimieren
- Seminare: Mithilfe von regelmäßigen Seminaren werden Mitarbeiter für das Datenschutzrecht sensibilisiert, was das Risiko von datenschutzrechtlichen Verstößen minimiert. Auf lange Sicht werden so auch Kosten eingespart.
- Abschätzung von Folgen: Durch Folgeabschätzungen in Bezug auf das Datenschutzrecht können mögliche Risikofaktoren frühzeitig erkannt und bewertet werden. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere bei komplizierten und vielschichtigen Prozessen an.
- Datenschutzverletzungen: Verstöße gegen die DSGVO finden oft nicht intentional oder wissend statt. Das bewahrt Sie allerdings nicht vor potentiellen Maßregelungen. Damit Konsequenzen gar nicht erst eintreten, müssen Risikofaktoren rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:
Ein externer Datenschutz-
beauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:
Wir zeigen Ihnen, warum die GDPC GbR die optimale Wahl für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ist:
Haftungsreduzierung durch Kompetenz
Wir übernehmen Verantwortung durch proaktive Unterstützung zum Schutz Ihres Unternehmens.
Kostenkontrolle und flexible Laufzeiten
Die Vertragslaufzeit gestalten wir nach Ihren Wünschen (1 bis 5 Jahre).
Schnelle Reaktionszeit
Wir beraten Sie bei Fragen innerhalb von 24 Stunden.
Regelkonforme Datenschutzprozesse
Einsatz eines Compliance Officers
Ein Compliance Officer hat die Aufgabe, rechtliche Vorschriften einzuhalten, was auch Selbstverpflichtungen innerhalb des Unternehmens umfasst.
Somit ist das Ziel, die Compliance (Regelkonformität) zu wahren und allen Handlungen, die ein potentielles Risiko darstellen könnten, zuvorzukommen. Ohne diese Maßnahme wäre das Risiko einer Haftung deutlich erhöht. Mit einem ausgearbeiteten Compliance System kann gewährleistet werden, dass inner- und außerhalb des Unternehmens alle Vorschriften erfüllt werden.
Was Compliance mit Datenschutz zu tun hat
Das Interesse, dass alle Vorgaben eingehalten werden, haben Compliance und Datenschutz gemeinsam. Allerdings ist der Fokus in den Bereichen jeweils ein anderer. So wird beim Compliance der Fokus darauf gelegt, dass Ihr Unternehmen in Berlin vor Imageschäden und Risiken der Haftung geschützt ist. Beim Datenschutz liegt der Fokus auf den Daten, die in Bezug zu Personen stehen.
Um sich unterstützen zu können, muss eine Zusammenarbeit der Bereiche Compliance und Datenschutz vorliegen. So müssen sich beide Gebiete gegenseitig bedenken und integrieren. Auf diese Weise kann eine Regelkonformität in allen Bereichen erreicht werden.
Was ein externer Datenschutzbeauftragter Ihrem Unternehmen in Berlin bringt
Das Heranziehen eines externen Datenschutzbeauftragten kann Ihrem Unternehmen viele Vorteile bieten, die bei einer internen Lösung ausbleiben würden:
- Dienste, die sich an Dienstleistungen orientieren
- Eine Struktur der Kosten, die stabil ist
- Das Eindämmen von Ausgaben
- Eine kontrollierende Instanz, die mit Unabhängigkeit überzeugt
- Das Verbleiben von Mitarbeitern in ihren Kompetenzbereichen
- Eine überragende Qualifikation
- Ein flexibles Arbeiten, das auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist
Interne Datenschutzbeauftragte neigen schnell dazu, spezielle Risikofaktoren nicht zu erkennen, die einer externen Instanz auffallen. Mit der Analyse eines externen Datenschutzbeauftragten wird gewährleistet, dass Risikofaktoren nicht unentdeckt bleiben.
Natürlich bietet die Beauftragung einer internen Instanz den Vorteil, dass sie bereits mit allen Prozessen innerhalb des Unternehmens vertraut ist. Die ideale Lösung wäre also, einen internen und einen externen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten zu lassen, damit die externe Instanz bessere Einblicke in die relevanten Prozesse erhält.
Welche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Bei folgenden Voraussetzungen liegt eine Verpflichtung für Unternehmen nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:
- Das Unternehmen dient zur Überwachung von Personen.
- Das Unternehmen verarbeitet hauptsächlich Daten nach Art. 9 DSGVO.
- Es werden Daten von strafrechtlich verurteilten Personen verarbeitet.
- Im Unternehmen sind mehr als 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung von Daten in Bezug auf Personen beschäftigt.
- Es liegt eine Datenschutzverarbeitung nach Art. 35 DSGVO vor.
- Das Unternehmen führt Marktforschungen oder Übermittlungen durch.
Unsere zwei Angebotsmodelle für Ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen
Externer Datenschutzbeauftragter
(Paket I – Datenschutz-Flex)
Inklusivleistungen:
Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, inkl. Stellvertreter
Ein kurzes Datenschutz-Audit pro Vertragsjahr
Regelmäßige Unterrichtung über aktuelle Rechtsentwicklungen im Datenschutz
[weitere Unterstützungsleistung auf Anfrage]
Preis / Honorar:
ab 185,00 € pro Monat (netto)
Vorteile des Flex Angebots:
Sehr geringe Kosten
Volle Kostenkontrolle
Grundabsicherung und reduziertes Bußgeldrisiko für geringe Monatspauschale
Keine Grundgebühr:
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Grundgebühr.
Externer Datenschutzbeauftragter (Paket II – Datenschutz-Premium)
Inklusivleistungen:
Alle Leistungen des Datenschutz-Flex-Pakets und zusätzlich:
Ausführliche Prüfung und Bewertung von Verarbeitungen, Dokumenten und Prozessen
proaktive Umsetzung / Unterstützung
Mitarbeiterschulung vor Ort / digital
Preis / Honorar:
individuell, je nach Größe und Komplexität des Unternehmens
Vorteile des Premium-Angebots:
Transparente Kosten und volle Kostenkontrolle (durch vereinbartes Kontingent)
Minimiertes Bußgeldrisiko durch ein etabliertes Datenschutz-Management
Umsetzung rechtlicher Anforderungen wird aktiv durch DSB initiiert bzw. begleitet
Weniger Aufwand und geringerer Ressourceneinsatz
Keine Grundgebühr:
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Monatsgebühr
Höchste Flexibilität mir Ihrem externen Datenschutzbeauftragten GDPC
Unser Angebot umfasst die folgenden beiden Pakete, aus denen Sie wählen können:
Datenschutz-Flex
Bei dem Datenschutz-Flex-Paket handelt es sich um ein günstiges Angebot, bei dem keine Grundgebühr erhoben wird. Sie zahlen nur die Arbeit, die wirklich geleistet wird und erhalten neben dem reduzierten Bußgeldrisiko auch die Grundabsicherung. Die Pauschale, die monatlich gezahlt wird, ist sehr gering und versorgt Ihr Unternehmen in Berlin mit folgenden Services:
- Es wird ein externer Datenschutzbeauftragter + Stellvertreter benannt
- Sie erhalten ein jährliches Datenschutz-Audit
- Sie werden regelmäßig über alle datenschutzrechtlichen Entwicklungen informiert
Datenschutz-Premium
Mit dem Datenschutz-Premium-Paket erhalten Sie neben den im Flex-Paket enthaltenen Services noch weitere Leistungen. Alle unternehmensinternen Prozesse werden von uns geprüft und bewertet. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Beratung in allen anfallenden Fragen. Weiterhin setzen wir die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften um und bieten Schulungen für die Mitarbeiter an, damit mögliche Risikofaktoren minimiert werden.
Abhängig davon, wie groß und komplex das Unternehmen ist, bieten wir:
- Vollständige Kontrolle und Transparenz der anfallenden Kosten
- Verringertes Bußgeldrisiko durch sicheres Management aller datenschutzrechtlichen Prozesse
- Aktives Umsetzen der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Was ein externer Datenschutzbeauftragter
Nicht nur große Unternehmen können von der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten profitieren, sondern auch mittelständige und kleine Firmen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften bringt Ihrem Unternehmen in Berlin langfristig positive Ergebnisse. Zudem können sich alle Mitarbeiter Ihren Kernkompetenzen widmen.
Allgemein sollten unternehmensinterne Prozesse regelmäßig von einer Fachperson beurteilt werden, damit Risikofaktoren schnell aufgedeckt werden können. Damit profitieren Sie auch langfristig, da spätere Fehler durch unsere Beratung vermieden werden können.
Wie Sie von GDPC als externer Datenschutzbeauftragter in Berlin profitieren können
Speziell im Gebiet IT greifen wir auf eine jahrelange Expertise und ein umfassendes Wissen in den Bereichen Datenschutz und -sicherheit zurück. Diese Kompetenzen nutzen wir, um die Prozesse in Ihrem Unternehmen in Berlin zu optimieren. Unsere Datenschutzexperten sind TÜV-zertifiziert und hochqualifiziert. Nicht zuletzt unterliegen unsere Leistungen dem Versicherungsschutz.
Wir überzeugen mit dem schnellen Ergreifen von Initiativen innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Außerdem gewährleisten wir Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Betreuung und eine qualifizierte Beratung. Die Kostenkontrolle ist flexibel und liegt stets in Ihren Händen. Wir sind stets auf der Suche nach Lösungen, die optimal auf Ihr Unternehmen zugschnitten sind.
Außerdem arbeiten wir stets transparent, praxisorientiert und mit unkompliziert durchführbaren Maßnahmen für Ihr Unternehmen in Berlin.
Das Leistungsspektrum von GDPC
- Datenschutz-Audit: Durch die Bestandsaufnahme können alle Prozesse überblickt und erste Risikofaktoren bereits ausgemacht und behoben werden.
- Richtlinien erstellen: Indem wir Leitfäden erstellen, können wir Ihr Unternehmen in Berlin bei der Einhaltung aller Vorschriften unterstützen. So können sich alle Mitarbeiter jederzeit bei Fragen informieren.
- Erstellen einer Datenschutzerklärung: Wir gewährleisten, dass die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website die Vorgaben der DSGVO erfüllt.
- Stellungnahmen erarbeiten: Bei Fragen profitieren Sie von den von uns erarbeiteten Stellungnahmen, die sich insbesondere auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften beziehen.
- Verarbeitung von Auftragsdaten: Wir überprüfen, bewerten und überarbeiten bestehende Verträge – mit einem besonderen Fokus auf die Auftragsdatenverarbeitung.
- Unterstützung bieten: Wir stehen in bezüglich Fragen und Maßnahmen stets zur Seite.
- Das Risiko beurteilen: Sie erhalten klare Vorschläge darüber, welche Handlungen und Lösungen empfehlenswert sind. Unsere Vorschläge werden auf der Basis unserer Analysen erarbeitet, damit die unternehmensinternen Prozesse stets verbessert werden können.
- Gutachten erstellen: Wir kümmern uns um die Erstellung von Gutachten zu allen Themen im Bereich Datenschutz.
Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO?
Verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften der DSGVO ist das Unternehmen selbst. Wir als externer Datenschutzbeauftragter sind für diese Einhaltung zuständig, indem wir Sie beraten und Ihnen Vorschläge und Empfehlungen geben, wie datenschutzrechtliche Prozesse optimiert werden können.
Sie profitieren allerdings auch in diesem Fall von der externen Lösung, da bei interne Datenschutzbeauftragte (zusammen mit dem externen Datenschutzbeauftragten) nur für grobe Fahrlässigkeiten haftbar sind. Die Haftung über leichte Fahrlässigkeiten fällt komplett auf den externen Beauftragten.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Die Kosten sind nicht nur abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens, sondern auch von folgenden Kriterien:
- Auf welche Art von Daten beziehen sich die unternehmensinternen Prozesse?
- Gibt es einen Betriebsrat im Unternehme?
- Gibt es auch einen Datentransfer außerhalb von Deutschland?
- Über wie viele Standorte verfügt das Unternehmen?
- Liegen risikoreiche Verarbeitungsprozesse wie z.B. Überwachungstechnik vor?
Warum sollten Sie GDPC als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Berlin wählen?
Wir bei GDPC verfügen über eine langjährige Expertise, die uns ein breites Wissen über die komplexen Vorgaben der DSGVO geliefert hat. Durch die jahrelange Arbeit in den Gebieten Datenschutz und -sicherheit wissen wir genau, welche Faktoren wir zur Optimierung unternehmensinterner Prozesse verbessern müssen. Mit unserer Zertifizierung durch den TÜV und unserem breiten Kompetenzfeld können wir Ihnen gewährleisten, die Vorschriften der DSGVO für Ihr Unternehmen in Berlin einzuhalten.Indem Sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen, geben sie das große Risiko der Haftung ab und können den Fokus auf Ihr Kerngeschäft legen. Wenn Sie GDPC wählen und uns heute noch kontaktieren, erhalten Sie ein individuelles und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot mit voller Kostenkontrolle. Außerdem versichern wir Ihnen, dass keine versteckten Kosten auf Sie zukommen werden.
„Seit der im Jahr 2018 erteilten Beauftragung zur Übernahme der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten in unserem Unternehmen zeichnen sich die Datenschutzbeauftragten der GDPC durch hohe fachliche Kenntnisse, ständige Verfügbarkeit und sehr freundliche Betreuung aller unserer Mitarbeiter aus. Besonders zeichnet GDPC dabei aus, dass Herr Dr. Marschall und Herr Blazy neben den beauftragten Dienstleistungen immer die Besonderheiten unseres Unternehmens berücksichtigen. Durch ihre regelmäßigen Mandanteninformationen sind wir stets über aktuelle Datenschutzthemen informiert und bereits im Vorfeld einer Problemstellung aufs Beste vorbereitet. Wir freuen uns, GDPC für unser Unternehmen gewonnen zu haben und können sie jedem – auch internationalen – Unternehmen empfehlen.“
– Biljana Gligoric,
Justitiarin / Legal Advisor
documenta und Museum Fridericianum gGmbH Kassel
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