Ein fachkundiger externer Datenschutzbeauftragter macht den Unterschied für Ihr Unternehmen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Stellen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Unsere externen Datenschutzbeauftragten der GDPC unterstützen Sie bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten und damit bei der Minimierung Ihrer Haftungsrisiken. Da wir für Sie als externe Datenschutzbeauftragte größtmögliche Flexibilität gewährleisten haben wir für Sie zwei Angebotsmodelle konzipiert.

Unsere zwei Angebotsmodelle für Ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen
Externer Datenschutzbeauftragter
(Paket I – Datenschutz-Flex)

Inklusivleistungen:
Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, inkl. Stellvertreter
Ein kurzes Datenschutz-Audit pro Vertragsjahr
Regelmäßige Unterrichtung über aktuelle Rechtsentwicklungen im Datenschutz
[weitere Unterstützungsleistung auf Anfrage]
Preis / Honorar:
ab 185,00 € pro Monat (netto)
Vorteile des Flex Angebots:
Sehr geringe Kosten
Volle Kostenkontrolle
Grundabsicherung und reduziertes Bußgeldrisiko für geringe Monatspauschale
Keine Grundgebühr:
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Grundgebühr.
Externer Datenschutzbeauftragter (Paket II – Datenschutz-Premium)

Inklusivleistungen:
Alle Leistungen des Datenschutz-Flex-Pakets und zusätzlich:
Ausführliche Prüfung und Bewertung von Verarbeitungen, Dokumenten und Prozessen
proaktive Umsetzung / Unterstützung
Mitarbeiterschulung vor Ort / digital
Preis / Honorar:
individuell, je nach Größe und Komplexität des Unternehmens
Vorteile des Premium-Angebots:
Transparente Kosten und volle Kostenkontrolle (durch vereinbartes Kontingent)
Minimiertes Bußgeldrisiko durch ein etabliertes Datenschutz-Management
Umsetzung rechtlicher Anforderungen wird aktiv durch DSB initiiert bzw. begleitet
Weniger Aufwand und geringerer Ressourceneinsatz
Keine Grundgebühr:
Unsere Kunden zahlen nur für unsere Leistungen – ganz ohne teure Monatsgebühr
Offene Fragen?
Die FAQs zu unseren Angeboten helfen Ihnen weiter.
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen eine persönliche Beratung?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Ein externer Datenschutzbeauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:
Ein externer Datenschutz-
beauftragter der GDPC – für Sie die beste Wahl
Wir zeigen Ihnen, warum wir die beste Wahl für Ihr Unternehmen sind:
Wir zeigen Ihnen, warum die GDPC GbR die optimale Wahl für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ist:
Haftungsreduzierung durch Kompetenz
Wir übernehmen Verantwortung durch proaktive Unterstützung zum Schutz Ihres Unternehmens.
Kostenkontrolle und flexible Laufzeiten
Die Vertragslaufzeit gestalten wir nach Ihren Wünschen (1 bis 5 Jahre).
Schnelle Reaktionszeit
Wir beraten Sie bei Fragen innerhalb von 24 Stunden.


„Seit der im Jahr 2018 erteilten Beauftragung zur Übernahme der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten in unserem Unternehmen zeichnen sich die Datenschutzbeauftragten der GDPC durch hohe fachliche Kenntnisse, ständige Verfügbarkeit und sehr freundliche Betreuung aller unserer Mitarbeiter aus. Besonders zeichnet GDPC dabei aus, dass Herr Dr. Marschall und Herr Blazy neben den beauftragten Dienstleistungen immer die Besonderheiten unseres Unternehmens berücksichtigen. Durch ihre regelmäßigen Mandanteninformationen sind wir stets über aktuelle Datenschutzthemen informiert und bereits im Vorfeld einer Problemstellung aufs Beste vorbereitet. Wir freuen uns, GDPC für unser Unternehmen gewonnen zu haben und können sie jedem – auch internationalen – Unternehmen empfehlen.“
– Biljana Gligoric,
Justitiarin / Legal Advisor
documenta und Museum Fridericianum gGmbH Kassel
Allgemeine Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten:
Allgemeine Vorteile eines externen Datenschutz-
beauftragten gegenüber einem internen Datenschutz-
beauftragten:
Viele Gründe zeigen, warum es sinnvoll ist, einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren und diese Leistung nicht intern im Unternehmen abzudecken:
Reduziertes Bußgeldrisiko durch Auslagerung der Haftung
Umfassend abgesichert gegen Vermögensschäden
Höchste Fachkompetenz zu jeder Zeit – stetige Aus- und Weiterbildung für Ihre Sicherheit
Geringere Kosten
Aufwendungen für die Weiterbildung entfallen
Keine Bindung intern benötigter Ressourcen – Mitarbeiter können sich Kernaufgabe widmen
Größere Flexibilität und bedarfsgerechte Planung