DSGVO: Nicht erreichbare E-Mail-Adresse als Datenschutzverstoß – Bußgeld von 15.000 € bestätigt
Wie aktuelle Entscheidungen zeigen, können technische Kleinigkeiten im Datenschutz schnell zu handfesten rechtlichen Problemen führen. Als externer Datenschutzbeauftragter sehen wir es regelmäßig in der Praxis: Unternehmen übersehen, dass ihre angegebene Datenschutz-E-Mail-Adresse oder andere E-Mail-Adressen, z. B. im Impressum, nicht erreichbar sind – mit teuren Folgen. 1. Gericht bestätigt Bußgeld: Inaktive Datenschutzadresse führt zu Verstoß gegen … Weiterlesen
