Im Fokus steht hier ein Beschluss des Amtsgerichts Wertheim (Beschl. v. 12.12.2019 – 1 C 66/19) wegen unzureichender Auskunft eines Unternehmens gegenüber einem Betroffenen gemäß Art. 15 DSGVO.
Im nachfolgenden pdf-Dokument zum Download schildern wir Ihnen den Sachverhalt und geben Hinweise zur Verbesserung des eigenen Datenschutzmanagements.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.
Ihre Datenschutzexperten der GDPC
Reichweite Auskunftanspruch_Amtsgericht Wertheim_02-2020_GDPC GbR.pdf