Mit neuen Technologien und Möglichkeiten gehen auch neue Herausforderungen einher. Eine der zentralen Herausforderungen ist die Absicherung von Netzwerk- und Informationssystemen, die für den reibungslosen Betrieb kritischer Infrastruktur und die Sicherheit im digitalen Raum unverzichtbar sind. Genau hier setzt die NIS2 Richtlinie an: Als Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie zielt die NIS2 Richtlinie darauf ab, die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken und ein einheitliches, hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten – wir von GDPC stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die neuen Sicherheitsstandards erfüllt.
Kontaktieren Sie uns!Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Gesetzgebung, die darauf abzielt, einheitliche Cybersicherheitsstandards für Unternehmen und Organisationen zu etablieren. Sie ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und adressiert neue Bedrohungen sowie Schwachstellen, die in den letzten Jahren verstärkt aufgetreten sind.
Welche Neuerungen bringt die NIS2 Richtlinie?
Eine der Hauptveränderungen im Vergleich zur bisherigen NIS-Richtlinie ist die Ausweitung des Geltungsbereichs. Dadurch werden nicht nur mehr Branchen und Unternehmen erfasst, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Zu den weiteren zentralen Neuerungen gehören:
Klarere Zuständigkeiten & schärfere Sanktionen:
Die NIS2 sieht strenge Vorgaben für Führungskräfte in betroffenen Unternehmen vor. Verstöße können hohe Geldstrafen und persönliche Haftungen nach sich ziehen.
Höhere Standards für Cybersicherheitsmaßnahmen:
Ihr Unternehmen muss nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um Cyberrisiken zu minimieren, sondern auch seine gesamten Betriebsprozesse überprüfen und verbessern.
Verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene:
Die NIS2 Richtlinie fördert einen integrierten Ansatz zwischen den Mitgliedsstaaten, um grenzüberschreitende Bedrohungen effizienter zu koordinieren.
Verpflichtendes Melden von Sicherheitsvorfällen:
Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 bis 72 Stunden gemeldet werden – je nach Art und Schwere der Beeinträchtigungen.
Wer ist von der NIS2 Richtlinie betroffen?
Die NIS2 Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen in der Europäischen Union, die aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesellschaft und Wirtschaft als Betreiber wesentlicher oder kritischer Dienste eingestuft werden. Im Vergleich zur vorherigen NIS-Richtlinie wurde der Anwendungsbereich erheblich erweitert. Dadurch fallen nicht nur mehr Branchen unter die Regelungen, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Bedeutung der Einstufunge
Die Einstufung als Betreiber wesentlicher oder kritischer Dienste bringt erhebliche Verpflichtungen mit sich. Unternehmen müssen umfangreiche Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren, regelmäßige Risikobewertungen vornehmen und Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden. Dies stellt sicher, dass die betroffenen Organisationen nicht nur Rechtsvorgaben einhalten, sondern auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken aus dem digitalen Raum stärken.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie unter die Regelungen der NIS2 Richtlinie fallen, sollten Sie eine gründliche Analyse vornehmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter wie GDPC kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten – kontaktieren Sie uns noch heute!
Kriterien für die Betroffenheit
Die Einstufung als betroffener Betrieb erfolgt auf der Grundlage bestimmter Kriterien. Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Einrichtung als Betreiber wesentlicher oder kritischer Dienste gilt. Das hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Größe des Unternehmens: Große Unternehmen und teilweise auch KMU mit erheblichem Einfluss auf die Gesellschaft und Wirtschaft fallen in den Geltungsbereich.
- Systemrelevanz: Die Bedeutung des Unternehmens für die Gewährleistung zentraler Dienste wird berücksichtigt. Kann eine Störung massive Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohlergehen der Bevölkerung haben, wird es entsprechend eingestuft.
- Verknüpfung mit anderen Diensten: Kettenreaktionen oder Abhängigkeitsverhältnisse, die sich aus Ausfällen ergeben könnten, spielen eine wichtige Rolle.
Branchen und Sektoren
Zu den wichtigsten Sektoren, die von der NIS2 Richtlinie erfasst werden, gehören:
- Energie (z. B. Strom-, Gas- & Wärmeversorgung)
- Transport (Luftfahrt, Schienenverkehr, Schifffahrt und Verkehrsinfrastruktur)
- Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Hersteller von Medizinprodukten, Labore)
- Trinkwasserversorgung & Abwasserentsorgung
- Digitale Infrastruktur (z. B. Rechenzentren, Cloud-Computing, Anbietende von DNS-Diensten)
- Finanz- & Versicherungswesen
- Öffentliche Verwaltung (national oder regional kritisch relevante Behörden)
Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?
Risikomanagement
Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen und Sicherheitskonzepte entwickeln. Dazu zählen:
- Identifikation und Bewertung potenzieller Sicherheitsrisiken
- Implementierung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitskonzepte

Meldepflicht
Unternehmen sind verpflichtet, Cybersicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden. Dazu zählen:
- Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung des Vorfalls
- Detaillierter Bericht innerhalb von 72 Stunden
- Abschlussbericht mit ergriffenen Maßnahmen
Zusammenarbeit & Informationsaustausch
Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Lieferanten und Partner die NIS2-Standards einhalten. Dazu gehören:
- Vertragsklauseln zu Cybersicherheitsstandards
- Regelmäßige Sicherheitsübungen und Audits
- Risikobewertungen für externe Dienstleister
Aufsicht & Durchsetzung
Jedes betroffene Unternehmen muss eine Cybersicherheitsverantwortliche Person oder Abteilung benennen. Diese ist zuständig für:
- Die Überwachung der Einhaltung der NIS2 Richtlinie
- Die Koordination von Sicherheitsmaßnahmen
- Die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und Meldezentralen
Schulungen & Sensibilisierung
Ihre Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für die Cybersicherheit. Unternehmen sind dazu angehalten:
- Regelmäßige Schulungen zu Cyberrisiken durchführen
- Mitarbeiter für Phishing und Social Engineering sensibilisieren
- Interne Sicherheitsrichtlinien durchsetzen
NIS2 Richtlinie – Weitere Pflichten für Ihr Unternehmen
Neben den grundlegenden Anforderungen der NIS2-Richtlinie, wie der Einführung umfassender Sicherheitsmaßnahmen und der Meldepflicht bei Vorfällen, bringt die Verordnung eine Reihe weiterer Verpflichtungen mit sich. Diese zielen darauf ab, Ihr Unternehmen besser auf mögliche Sicherheitsrisiken und Cyberangriffe vorzubereiten und eine nachhaltige Sicherheitsstruktur aufzubauen.
- Einsatz von Verschlüsselungstechnologien: Sie sollten klare Richtlinien für die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien definieren und diese überall dort implementieren, wo es möglich ist. Die Verschlüsselung trägt maßgeblich zum Schutz sensibler Daten bei und stellt sicher, dass Vertraulichkeit und Integrität gewahrt bleiben.
- Zugangskontrollen & Authentifizierung: Ein wesentlicher Aspekt der Informationssicherheit ist der Schutz vertraulicher Daten vor unbefugtem Zugriff. Um das zu gewährleisten, sollten Unternehmen moderne Authentifizierungsmethoden wie Multi-Faktor-Authentifizierung und Single Sign-On (SSO) einsetzen.
- Gesicherte Kommunikationswege: Die Verschlüsselung von Sprach-, Video- und Textnachrichten ist essenziell, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der übermittelten Daten zu gewährleisten. Unternehmen sollten daher auf sichere Kommunikationslösungen setzen.
- Notfall-Kommunikationssysteme: Um im Falle eines Sicherheitsvorfalls eine zuverlässige Kommunikation zu ermöglichen, ist die Einrichtung sicherer Notfallkanäle erforderlich. So kann sichergestellt werden, dass relevante Informationen schnell und geschützt ausgetauscht werden.
Die Rolle eines Datenschutzbeauftragten im Kontext der NIS2-Richtlinie
Datenschutzbeauftragte spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um die Einhaltung der NIS2-Richtlinie geht. Auch wenn sich die Richtlinie primär auf Cybersicherheit und nicht ausschließlich auf den Datenschutz bezieht, bestehen zwischen beiden Themenfeldern zahlreiche Überschneidungen.
Beratung & Unterstützung:
Als erfahrene Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie bei der Entwicklung und Implementierung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und stellen sicher, dass sie mit den bestehenden Datenschutzgesetzen – wie der DSGVO – harmonieren. Das umfasst unter anderem die Identifikation von Risiken, die Prüfung von Maßnahmen und die Beratung zu Regelungen der Vorratsdatenspeicherung und des Datenzugriffs.
Zusammenarbeit mit der IT-Sicherheitsabteilung:
Die Zusammenarbeit zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit ist unter der NIS2 Richtlinie wichtiger denn je. Als Datenschutzbeauftragte bilden wir die Schnittstelle zwischen juristischen Anforderungen und praktischer Umsetzung und tragen dazu bei, Sicherheitskonzepte in der IT zu verankern.
Überwachung der Einhaltung:
Zudem überwachen wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehört die Koordination mit den zuständigen Behörden sowie die Dokumentation aller relevanten Prozesse und Vorfälle im Rahmen der neuen Meldepflichten.
Sensibilisierung & Schulung:
Ein weiterer essenzieller Aufgabenbereich ist die Schulung der Mitarbeiter. Wir führen Schulungen durch, um Ihre Angestellten für das Thema Cybersicherheit zu sensibilisieren
NIS2 Richtlinie umsetzen – Wir beraten Sie individuell
Die NIS2 Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, Cybersicherheitsrisiken gezielt zu minimieren. Unternehmen, die proaktiv handeln, können sich nicht nur vor Strafen schützen, sondern auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen erheblich verbessern.
Wenn Ihr Unternehmen von der NIS2 Richtlinie betroffen ist, sind wir gerne für Sie da, um Sie umfassend zu beraten. Als erfahrene Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen gesetzeskonform umzusetzen und Ihre Organisation zukunftssicher aufzustellen – lassen Sie sich noch heute von uns beraten!
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