Hinweisgebersystem: Schutz für Mitarbeiter und Unternehmen

Mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern ermöglichen es Mitarbeitern, anonym Hinweise auf mögliches Fehlverhalten oder Missstände innerhalb Ihres Unternehmens zu geben. Wir von GDPC übernehmen für Sie die Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß § 12 HinSchG und kümmern uns auch um alle damit verbundenen rechtlichen Pflichten.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem – oft auch als Whistleblowing-System bezeichnet – ist ein strukturierter Prozess, der Mitarbeitenden eines Unternehmens eine Möglichkeit gibt, Missstände oder Fehlverhalten anonym zu melden. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen im Unternehmen zu stärken.

Mit Hinweisgebersystemen können beispielsweise folgende Handlungen gemeldet werden:

  • Betrug
  • Diebstahl
  • Drogenkonsum
  • Korruption & Bestechung
  • Verstöße gegen Datenschutz & IT-Sicherheit
  • Diskriminierung, Mobbing & Belästigung am Arbeitsplatz

Sind Unternehmen dazu verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzuführen?

In vielen Ländern sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu implementieren, insbesondere seitdem die EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU 2019/1937) in Kraft trat. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, ein funktionierendes System für die Meldung von Verstößen gegen rechtliche oder ethische Vorschriften bereitzustellen (sog. Interne Meldestelle gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz). Es müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Hinweisgeber können zwischen internen und externen Meldekanälen wählen
  • Es müssen Möglichkeiten für die schriftliche und mündliche Meldung eingerichtet werden
  • Alle Meldungen müssen dokumentiert werden
  • Eingangsbestätigung der Meldung innerhalb von 7 Tagen
  • Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten
  • Schutz der Identität der Hinweisgeber und der Personen, die gemeldet werden
  • Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien (z.B. vor Abmahnungen, Benachteiligungen oder Kündigungen).

Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Hinweisgebersystem für alle Beteiligten einfach zu erreichen ist und es sich problemlos in die bestehenden Strukturen eines Unternehmens integrieren lässt.

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die oft keine eigene Rechtsabteilung haben, ist es empfehlenswert, einen externen Hinweisgeberschutzbeauftragten wie uns mit der Einhaltung dieser Pflichten zu betrauen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Sie allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Warum Hinweisgebersysteme unverzichtbar sind

Von Unternehmen über Regierungsbehörden bis hin zu Non-Profit-Organisationen: Immer mehr Institutionen setzen auf diese Hinweisgebersysteme, um potenzielle Missstände aufzudecken, Risiken zu minimieren und eine Kultur der Integrität zu fördern – wir von GDPC sind an Ihrer Seite, um Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. Warum Sie eine interne Meldestelle integrieren sollten, können Sie hier erfahren:

Einhaltung von Gesetzen & Vorschriften

Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Damit sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Implementierung von Hinweisgebersystemen bzw. zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Sprechen Sie uns einfach an und wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot!

Effizienzsteigerung durch systematisches Management

Ein professionelles Hinweisgebersystem vereinfacht das Management von Meldungen. Durch klare Prozesse und Transparenz können Hinweise effizient bearbeitet, dokumentiert und nachverfolgt werden. Das spart Zeit und Ressourcen und sorgt für klare Verantwortlichkeiten.

Aufdeckung von Missständen

Hinweisgebersysteme ermöglichen es Personen, anonym und vertraulich Missstände, illegales Verhalten oder ethische Verstöße innerhalb ihres Unternehmens zu melden. Dadurch können Probleme wie Korruption, Betrug, Diskriminierung oder Sicherheitsrisiken frühzeitig erkannt und angegangen werden.

Förderung von Transparenz & Integrität

Durch die Einrichtung einer internen Meldestelle signalisieren Sie Ihr Engagement für Transparenz und Integrität. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter, Kunden und der Öffentlichkeit in Ihr Unternehmen zu stärken.

Risikomanagement

Interne Meldesysteme dienen als wichtiger Bestandteil des Risikomanagements. Sie ermöglichen es Ihnen, potenzielle Risiken und Schwachstellen in Ihren Betriebsabläufen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben, bevor sie zu größeren Problemen eskalieren.

Wir von GDPC bieten Ihnen die vollständige Implementierung einer internen Meldestelle nach §12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) an. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir helfen Ihnen dabei, ein sicheres System einzurichten.

Der Prozess einer Meldung im Hinweisgebersystem

1. Einreichung der Meldung

Der erste Schritt ist die Einreichung der Meldung durch den Hinweisgeber. Hierbei stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, je nach Gestaltung des Systems.

2. Bestätigung des Eingangs

Nach der Einreichung erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Diese Rückmeldung erfolgt oft innerhalb weniger Tage durch unsere Hinweisgeberschutzbeauftragten. 

3. Vorprüfung der Meldung

Die eingereichte Meldung wird geprüft. 

  • Ziel der Vorprüfung ist es, die Relevanz und den Ernst der gemeldeten Vorwürfe einzuschätzen sowie die rechtliche Bewertung, ob der gemeldete Vorfall unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
  • Unklare oder unvollständige Informationen können durch Rückfragen (falls anonym möglich) ergänzt werden.

Falls sich der Vorwurf als berechtigt herausstellt, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Sollte sich die Meldung als unbegründet erweisen, wird der Fall entsprechend dokumentiert, um einen Missbrauch des Systems auszuschließen. Ebenso wird der Hinweisgeber hierüber informiert.

4. Rückmeldung an den Hinweisgeber

Nach Abschluss der Untersuchung wird der Hinweisgeber, sofern möglich, über das Ergebnis informiert. Diese Rückmeldung kann anonym oder persönlich erfolgen. Dabei werden keine sensiblen Details preisgegeben, sondern lediglich der Status der Bearbeitung oder die eingeleiteten Maßnahmen erläutert.

5. Dokumentation und Abschluss

Jede Meldung wird abschließend dokumentiert, unabhängig davon, ob sie begründet war oder nicht. Diese Dokumentation dient:

  • Als Nachweis für die ordnungsgemäße Bearbeitung.
  • Zur Optimierung interner Prozesse und der Verbesserung des Systems.
  • Als Schutz für das Unternehmen bei externen Prüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.

Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen zur Einführung eines Hinweisgebersystems ignorieren, riskieren:

  • Hohe Geldstrafen: Das Nicht-Einrichten oder Nicht-Betreiben eines Hinweisgebersystems kann mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
  • Reputationsschäden: Die Nicht-Einrichtung eines Hinweisgebersystems kann öffentlich bekannt werden und das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern schädigen.

Rechtliche Konsequenzen: Unternehmen, die Meldungen nicht ermöglichen oder nicht korrekt behandeln, riskieren zusätzliche Klagen und Verfahren und laufen zusätzlich Gefahr, dass sich Hinweisgeber mit dem Sachverhalt an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html) wenden und der Fall damit öffentlich wird.

Rechtliche Konsequenzen: Unternehmen, die Meldungen nicht ermöglichen oder nicht korrekt behandeln, riskieren zusätzliche Klagen und Verfahren und laufen zusätzlich Gefahr, dass sich Hinweisgeber mit dem Sachverhalt an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html) wenden und der Fall damit öffentlich wird.

Erfahrene Juristen

Profitieren Sie von unserer rechtlichen Expertise im Bereich Hinweisgeberschutz und Compliance. Wir sind mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen bestens vertraut und sorgen dafür, dass Ihre Hinweisgeberprozesse rechtssicher gestaltet sind. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und schaffen eine zuverlässige Grundlage für Ihr Unternehmen.

Individuelle Lösungen

Jedes Unternehmen verfügt über eigene Strukturen. Daher entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Von der Einrichtung eines Hinweisgebersystems bis zur Anpassung an interne Abläufe und Richtlinien – wir stellen sicher, dass alles reibungslos funktioniert.

Breitgefächert Expertise

Egal, ob rechtliche Expertise durch erfahrene Juristen oder technisches Know-how durch spezialisierte Fachkräfte – wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Betreuung und können auf verschiedenste Herausforderungen flexibel und zielgerichtet reagieren. So stellen wir sicher, dass Ihr Hinweisgebersystem sowohl rechtlich sicher als auch technisch effizient ist.

Schnelle Reaktionszeiten

Dank effizienter Prozesse  und einer klaren Struktur sorgen wir dafür, dass eingehende Meldungen zügig geprüft und bearbeitet werden. So können Sie Probleme rechtzeitig lösen und mögliche Schäden für Ihr Unternehmen abwenden.

Sie benötigen einen externen Hinweisgeberschutzbeauftragten, der die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes sicherstellt und Missstände diskret behandelt? Kontaktieren Sie uns – wir sind Ihre erfahrenen externen Datenschutzbeauftragten!

Unsere Referenzen

Datenschutz ist einfacher mit den richtigen Weggefährten – kommen Sie gerne auf uns zu.

GDPC - externer Datenschutzbeauftragter

GDPC GbR
Dr. Kevin Marschall / Stephan Blazy
Ludwig-Erhard-Str. 12
34131 Kassel