1Informationen für Hinweisgeber2Angaben zur hinweisgebenden Person3Beschreiben Sie hier bitte den zu meldenden Verstoß4Abschluss Ihrer Meldung - letzter Schritt1/4Informationen für HinweisgeberVorbemerkung zu Ihrer Meldung und zu unserem Hinweisgebersystem Über unser Hinweisgeber-System können Sie vertraulich und sicher Bedenken über alle schwerwiegenden Missstände und Rechtsverstöße zur jeweils angegebenen Institution bzw. zu dem betreffenden Unternehmen äußern. Dabei kann es sich um den Verdacht oder das Wissen um illegales oder regelwidriges Verhalten handeln, einschließlich Bestechung und Korruption, Missbrauch von Geldern, Diebstahl, Täuschung, Unterschlagung, Betrug und andere Wirtschaftskriminalität sowie Verstöße gegen die Sicherheit personenbezogener Daten, schwere Umweltschäden, Interessenkonflikte, sexuelle Belästigung oder andere grobe Belästigungen sowie grobe oder wiederholte Verstöße. Unzufriedenheit mit Ihrem Arbeitsverhältnis, z.B. mit dem Gehalt, dem Führungsstil und anderen Vertragsbedingungen, nicht über diese Meldekanäle zu melden, sondern über die üblichen Kanäle (Vorgesetzter, Gewerkschaft oder Personalabteilung) anzusprechen. Unzulässig sind ebenfalls vorsätzlich oder grob fahrlässige falsche oder unrichtige Meldungen, einschließlich der vorsätzlich oder grob fahrlässigen Offenlegung unrichtiger Informationen. Für derartige Meldungen sieht das Gesetz keinen Schutz vor Repressalien vor, einschließlich einer möglichen Haftung auf Schadenersatz. Neben der internen Meldung über dieses Meldeformular besteht die Möglichkeit Meldungen an eine externe Meldestelle abzugeben, die auf Ebene des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angesiedelt ist. Hinweisgebern steht es grundsätzlich frei, ob sie den internen oder den externen Meldekanal nutzen. Was passiert mit meiner Meldung nach Absenden der Meldung? Die GDPC GbR, die als interne Meldestelle fungiert: bestätigt Ihnen als Hinweisgeber den Eingang Ihrer Meldung spätestens nach sieben Tagen, prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, hält mit Ihnen Kontakt, prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung, ersucht Sie erforderlichenfalls um weitere Informationen und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Als Folgemaßnahmen können interne Meldestellen insbesondere, interne Untersuchungen im Unternehmen oder bei der jeweiligen Organisationseinheit durchführen und betroffene Personen und Arbeitseinheiten kontaktieren; Sie als hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verweisen; das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder das Verfahren an eine zuständige Behörde zwecks weiterer Untersuchungen abgeben. Was hat es mit der Rückmeldung der Meldestelle an mich als Hinweisgeber auf sich? Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an Sie als hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden. Eine Rückmeldung kann auch erforderlich sein, wenn wir noch weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen als Hinweisgeber benötigen, um den Sachverhalt aufzuklären und Verstöße abzustellen. Hinweis: Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie bei dem betreffenden Unternehmen bzw. der Institution. Jetzt Meldung erstellen0% Angaben zur hinweisgebenden Person Name der betreffenden Institution/ des betreffenden Unternehmens* Art der Meldung Vertrauliche MeldungAnonyme Meldung ℹ Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes entscheidet jedes Unternehmen eigenständig, ob es anonyme Meldungen zulässt oder nicht. Falls das Unternehmen, das Gegenstand Ihrer Meldung ist, eine anonyme Meldung nicht zulässt, können wir Ihre Meldung leider nicht bearbeiten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld der Meldung. Bitte beachten Sie überdies, dass wenn Sie keinerlei Kontaktdaten hinterlassen, wir ggf. Ihre Meldung nicht oder nicht hinreichend bearbeiten können, bspw. wenn Rückfragen unsererseits erforderlich sein sollten. Sie müssen neben Ihrem Namen nur eine Kontaktadresse (z.B. Ihre E-Mail-Adresse) angeben. Alle anderen Angaben sind freiwillig. Ihr Name* Ihre E-Mail-Adresse Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldung an unsere interne Meldestelle per E-Mail nicht über Ihren betrieblichen E-Mail-Account versenden, da andererseits die Vertraulichkeit nicht sicher gewährleistet werden kann Ihre Telefonnummer Ihre Anschrift Bitte geben Sie hier Ihre Privatanschrift und nicht die des Unternehmens an Ich bin... Beschäftigter des UnternehmensExterner ℹ Bitte beachten Sie, dass Meldungen von externen Personen oder Institutionen grds. nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst werden. Zur Entgegennahme und Bearbeitung von solchen Meldungen besteht folglich auch keine Pflicht. Eine Meldung von externen Personen und Institutionen wird nur bearbeitet, sofern das betreffende Unternehmen sich dazu entschieden hat auch solche Meldungen zuzulassen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich. ZurückWeiter33% Beschreiben Sie hier bitte den zu meldenden Verstoß Betreff der Meldung* Um welche Art von Verstoß handelt es sich, z.B. Rufschädigung) Beschreibung der Meldung* Geben Sie hier bitte alle sachverhaltsrelevanten Informationen an und beschreiben Sie den Sachverhalt so ausführlich wie nötig. Vermeiden Sie irrelevante Ausführungen und - soweit möglich - die Nennung von Namen unbeteiligter Personen. Laden Sie Dokumente hoch (max. 4 MB) Sofern vorhanden, können Sie hier Dokumente hochladen die geeignet sind, den Sachverhalt aufzuklären und ggf. nachzuweisen. ZurückWeiter66% Abschluss Ihrer Meldung - letzter Schritt Mit dem Klicken auf das Feld "Meldung absenden" leiten Sie die Meldung zur weiteren Bearbeitung an uns weiter. Sie sind sich darüber bewusst, dass grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche Angaben/Meldungen negative Konsequenzen für Sie sowie für die beschuldigten Personen nach sich ziehen können.Mit dem Absenden Ihrer Meldung bestätigen Sie, dass die gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Zurück100%