Häufig gestellte Fragen

Bezahlen wir eine Grundgebühr / Basispauschale, wenn wir Sie als externen Datenschutzbeauftragten benennen?
Nein, wir berechnen unseren Kunden keine Grundgebühr. Bei uns bekommen Sie ab dem ersten Euro eine Leistung, bspw. eine Schulung Ihrer Mitarbeiter in Sachen Datenschutz zu dem genannten Stundensatz.
Wie erfolgt Abrechnung mit den sog. Tagessätzen (auch bei Mehraufwand)?
Wir dokumentieren und berechnen unsere Tätigkeiten entsprechend des Tagessatzes auf Stundenbasis zu je 15 Minuten. Beispiel: Wir bearbeiten für Sie eine Auskunftsanfrage eines Ihrer Kunden und benötigen hierfür 45 Minuten. Dann zahlen Sie auch nur 45 Minuten. In regelmäßigen Abständen erhalten Sie auch eine detaillierte Dokumentation aller erbrachten Tätigkeiten, sodass Sie immer bestens über die Arbeit Ihres externen Datenschutzbeauftragten im Bilde sind. Kostentransparenz und Kostenkontrolle sind für uns und unsere Kunden sehr wichtig.
Kann ich auch eine kürzere Vertragslaufzeit wählen und Ihr Angebot erstmal testen?
Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden besonders am Herzen liegt, können Sie die Vertragslaufzeit mit uns grundsätzlich frei wählen, zwischen 12 und 36 Monaten. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz empfehlen bei Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten eine Bestellung von zwei bis drei Jahren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit uns im Rahmen unserer Zufriedenheitsgarantie unverbindlich 8 Wochen lang zu testen. Sind Sie nicht zufrieden, können Sie jederzeit kündigen. Erst nach 8 Wochen schenken Sie uns Ihr Vertrauen über die gesamte Laufzeit des Vertrags.
Ich würde gerne den Angebotspreis nach meinen Bedürfnissen verändern (z.B. Stundenanzahl herabsenken und damit Kosten reduzieren) – welche Möglichkeiten gibt es?
Für uns und unsere Kunden ist Flexibilität sehr wichtig. Bei uns können Sie selbstverständlich die Anzahl der Stunden und somit den monatlichen Preis Ihres Angebots herabsenken. Beispiel: Wir haben 4h für die Mitarbeiterschulung veranschlagt, sie wünschen aber nur eine kleine kürzere Schulung für 2h? Kein Problem, geben Sie uns einfach Bescheid! Wollen sie nachträglich dann doch ein größeres Kontingent, auch das ist kein Problem und ist individuell zubuchbar.
Kann ich mein Betreuungskontingent (h) auch für verschiedene Tätigkeiten verwenden und umschichten?
Auch hier sind wir frei flexibel und richten uns nach Ihren Bedürfnissen. Das pro Tätigkeit prognostizierte Stundenkontingent (z.B. 4h für Datenschutzberatung), kann flexibel nach Bedarf und Wunsch Kunden zwischen den einzelnen Tätigkeiten umgeschichtet werden.
In einem anderen Angebot eines Konkurrenten habe ich gesehen, dass dieser bei rechtlichen Fragen externe Anwälte beauftragt, wie machen Sie das?
Eine für Sie kostenpflichtige Beauftragung weiterer Dienstleister ist bei uns ausgeschlossen. Wir sind technikaffine Juristen und erbringen für Sie alles aus einer Hand, komplett ohne Zusatzkosten und teure Honorare von externen Dienstleistern.
Wenn wir Sie als Datenschutzbeauftragter bestellen, wie sind die nächsten Schritte?
Nach Vertragsunterzeichnung erhalten Sie von uns die individuellen Bestellungsurkunden als Datenschutzbeauftragter für Ihre Unterlagen und wir geben Ihnen weitere wichtige Informationen zu organisatorischen Punkten. Direkt im Anschluss (wir richten uns nach Ihnen) vereinbaren wir einen Termin für ein Audit in Ihrem Unternehmen, um die wesentlichen Prozesse und Haftungsrisiken zu erfassen.
Was passiert, wenn der für uns zuständige Datenschutzbeauftragte im Urlaub oder verhindert ist?
Um solche Situationen zu vermeiden, wird schon zu Vertragsbeginn ein Stellvertreter für Sie kostenlos (mit-)benannt. So können wir auch in Abwesenheitszeiten eine optimale Betreuung Ihres Unternehmens sicherstellen. Der Stellvertreter ist auch bei dem Erstaudit mit dabei, damit er Sie und Ihr Unternehmen kennenlernt und im Falle der Stellvertretung adäquat betreuen kann.
Was beinhaltet der Punkt “Eruierung und Überprüfung von Prozesse und Systeme (1 Datenschutz-Audit pro Vertragsjahr)“?
Als Datenschutzbeauftragter ist es unsere gesetzliche Pflicht (und Ihr Vorteil), dass wir einmal jährlich vor Ort persönlich Ihre Datenverarbeitungen auf Rechtskonformität prüfen. Bei uns bekommen sie keinen Standardfragebogen, den Sie alleine ausfüllen müssen, das machen wir mit Ihnen in Form eines Interviews. Im Anschluss erhalten Sie einen Maßnahmenkatalog mit den wichtigsten Punkten zur Umsetzung des Datenschutzrechts, nach Risiko priorisiert. Diesen gehen wir sodann gemeinsam mit Ihnen an.
Was beinhaltet der Punkt „Regelmäßige Unterrichtung über aktuelle Rechtsentwicklungen im Datenschutzrecht“?
Bei beiden Angebotsmodellen erhalten sie von uns ca. 1-2 mal pro Monat eine Information über aktuelle rechtliche und technische Entwicklung in verständlicher Sprache, mit konkreten Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen. Hintergrund ist die gesetzliche Pflicht des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO den Verantwortlichen (in diesem Fall Sie bzw. Ihr Unternehmen) fortlaufend in Datenschutzthemen zu beraten und zu unterrichten.
Wenn Sie für uns die Haftung übernehmen, wie sind Sie wirtschaftlich abgesichert/versichert?
Unsere Berater sind für Sie bestens abgesichert – Schutz, der mit Ihrem Unternehmen mitwächst. Eine Bestätigung unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung i.H.v. 1.000.000 Euro können Sie direkt einsehen unter: https://www.exali.de/siegel/GDPC-GbR.

Datenschutz ist Vertrauenssache. Daher bieten wir Ihnen in jedem Fall ein persönliches und für Sie kostenloses Erstgespräch zum gemeinsamen Kennenlernen an; entweder bei Ihnen oder bei uns im Unternehmen.

Datenschutz ist einfacher mit den richtigen Weggefährten – kommen Sie gerne auf uns zu.

GDPC - externer Datenschutzbeauftragter

GDPC GbR
Dr. Kevin Marschall / Stephan Blazy
Ludwig-Erhard-Str. 12
34131 Kassel