Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – mit den Experten der GDPC
Nachfolgend bieten wir Ihnen die Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz durch unsere Experten an. Erfahren Sie mehr über unser Leistungsangebot und die Relevanz für Ihr Unternehmen.

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Wir helfen Ihnen gern.
Unser Angebotsmodell für Ihre Anforderungen an ein Hinweisgebersystem
Meldestelle – Hinweisgeberbeauftragter
(Paket Professional)
Inklusivleistungen:
Dauerhafte Bereitstellung einer vertraulichen und neutralen Meldestelle gemäß EU-Hinweisgeber-Richtlinie
Weiterleitung eingehender Hinweise/Meldungen, einschließlich einer kurzen Vorprüfung der eingeheneden Meldung bzgl. Relevanz/Validität
Umsetzung der gesetzlichen Dokumentationspflicht
Erhalt regelmäßiger Informationen und Updates zu wichtigen Compliance-Themen
Preis / Honorar:
ab 79,00 € pro Monat (netto) (abhängig von der Anzahl der Beschäftigten)
Vorteile des Angebots:
Einfache, kostengünstige und rechtskonforme Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß § 12 HinSchG
Vertrauensbildende Maßnahmen und professionelle Umsetzung
Beauftragung ausgebildeter und geschulter Experten im Umgang mit Hinweisgebern
Umfangreiches Leistungspaket mit individuell zubuchbaren Zusatzleistungen
Nutzung von Synergien durch Mehrfachbestellungen
Erweiterung der Meldestelle auf andere Themengebiete oder Änderungen jederzeit möglich
Leistungsbeschreibung „Interne Meldestelle – Hinweisgebersystem“
Leistungsbeschreibung „Interne Meldestelle – Hinweisgebersystem“:
Dauerhafte Bereitstellung einer vertraulichen und neutralen Meldestelle gemäß EU-Hinweisgeber-Richtlinie (Telefon /verschlüsseltes Online-Kontaktformular/ E-Mail / persönlich), inkl. offizielle Benennung eines EU-Hinweisgeberschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen: Wir stellen Ihnen eine E-Mail-Adresse, ein Kontaktformular und eine Telefonnummer zur Verfügung, die Sie innerhalb/außerhalb Ihres Unternehmen kommunizieren können. Hierbei werden wir die Anforderungen für die Meldestelle, inkl. der geforderten Fristen, umsetzen. Die Meldestelle wird auf Wunsch in den Sprachen “Deutsch” und “Englisch” angeboten; weitere Sprachen auf Anfrage möglich.
Umsetzung der gesetzlichen Dokumentationspflicht bzgl. eingegangener Meldungen, einschließlich der gesetzeskonformen Archivierung der Dokumente und Informationen für die gesetzlich vorgeschriebene Frist von mind. 2 Jahren nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens., einschließlich der Erstellung jährlicher Status-Reportings über eingegangen Hinweise/Meldungen (falls erforderlich)
Weiterleitung eingehender Hinweise/Meldungen, einschließlich einer kurzen Vorprüfung der eingeheneden Meldung bzgl. Relevanz/Validität an die zuständigen internen Ansprechpartner, inkl. Anonymisierung der Hinweise, einschließlich Vornahme der einmaligen Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Rückmeldungsfrist i.H.v. 7 Tagen zur Eingangsbestätigung.
Erhalt regelmäßiger Informationen und Updates zu wichtigen Compliance-Themen durch unsere EU-Hinweisgeberbeauftragten in Form von unseren Mandanteninformationen (per E-Mail), sodass Sie stets über aktuelle rechtliche Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden sind und Haftungsrisiken erkennen können.
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen zum Hinweisgebersystem oder benötigen eine persönliche und vertrauensvolle Beratung?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Was sind meine Vorteile bei der Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber durch die GDPC-Experten?
Was sind meine Vorteile bei der Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber durch die GDPC-Experten?
Einfache, kostengünstige und rechtskonforme Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß § 12 HinSchG
Wir von der GDPC wollen, dass Sie sich ganz auf Ihr Business und Ihre Kunden konzentrieren können. Deswegen brauchen Sie sich bei einer Beauftragung unserer Experten um nichts zu kümmern. Wir übernehmen alle erforderlichen Maßnahmen zur rechtskonformen Einrichtung der Meldestelle in Ihrem Unternehmen, sensibilisieren gemeinsam mit Ihnen die Mitarbeiter und erarbeiten den gewünschten Prozess zur Umsetzung. Darüber hinaus achten wir als Ihre Experten auch direkt auf alle datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems und stellen Ihnen zudem die hierfür erforderlichen Dokumente, wie bspw. Datenschutzinformationen bereit, die Sie direkt und unkompliziert verwenden können.
Vertrauensbildende Maßnahmen und professionelle Umsetzung
Durch die Einrichtung einer unparteiischen und vertraulichen Meldestelle durch Nutzung eines Dienstleisters kann innerbetrieblich ein höheres Vertrauen geschaffen werden. Gerade beim Melden von internen Missständen kann eine interne Stelle dazu führen, dass Mitarbeiter sich nicht melden oder sich direkt an Behörden wenden. Sie profitieren an dieser Stelle durch unsere psychologisch geschulten Mitarbeiter und durch deeskalierende Kommunikationsstrategien mit den Hinweisgebern.
Beauftragung ausgebildeter und geschulter Experten im Umgang mit Hinweisgebern
Konfliktmanagement, psychologische Gesprächsführung, Seriösitätsprüfung von Informationen oder offene Fragetechniken im Umgang mit Hinweisen und Hinweisgebern sind für uns keine Fremdworte. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Menschen und Konfliktsituationen sind wir der beste Ansprechpartner für Ihr Unternehmen, professionell, verschwiegen, sensibel, neutral und integer zum Schutz personenbezogener und unternehmensbezogenen Informationen.
Umfangreiches Leistungspaket mit individuell zubuchbaren Zusatzleistungen bei Bedarf (Bestandskunden der GDPC profitieren hierbei von besonderen Konditionen).
Nutzung von Synergien durch Mehrfachbestellungen
Durch Mehrfachbestellungen können Synergie genutzt werden. Dadurch kann die Tätigkeit oftmals nicht nur fachkundiger, sondern auch wesentlich effizienter erfüllt werden.
Individualität – Erweiterung der Meldestelle auf andere Themengebiete oder Änderungen jederzeit möglich
Sofern dies bei Ihnen gewünscht ist, kann die Meldestelle auch für andere Verfehlungen, die nicht ausdrücklich unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, genutzt werden. Auch dies kann als vertrauensbildende Maßnahme angesehen werden.
Häufige Fragen zum Hinweisgebersystem / Meldestelle / Whistleblowing
Offene Fragen?
Sie haben weitere Fragen zum Hinweisgebersystem und der internen Meldestelle?
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
